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«Deutsche Wohnen» steht auf der Fassade der Zentrale der börsennotierten Wohnungsgesellschaft.
© Paul Zinken/dpa

Rekordgeldstrafe wegen Datenschutzverstößen: Deutsche Wohnen legt Widerspruch gegen Millionen-Bußgeld ein

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte einen Bußgeldbescheid gegen das Immobilienunternehmen erlassen. Nun geht die Deutsche Wohnen dagegen vor.

Das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen hat Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid in Millionenhöhe eingelegt, den die Berliner Datenschutzbeauftragte erlassen hatte. Nach Angaben der Datenschützer von Anfang November waren im Archiv des Unternehmens zum Teil Jahre alte persönliche Daten von Mieterinnen und Mietern einsehbar, darunter Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge sowie Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen.

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Das Bußgeld beläuft sich auf 14,5 Millionen Euro. Die Summe ist nach laut SPD-Datenschutz-Experten Sven Kohlmeier, das zweithöchste Bußgeld, was jemals in Europa wegen Verstößen gegen den Datenschutz verhängt wurde und das höchste in Deutschland.

Dagegen habe die Deutsche Wohnen inzwischen Widerspruch erhoben, sagte ein Sprecher des Unternehmens am Montag. Die vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist sei damit eingehalten worden.

[Im Interview erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk, wie es zum Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen kam – und was Betroffene jetzt tun können.]

Der Widerspruch sei eingegangen, bestätigte eine Sprecherin der Datenschutzbehörde, die nun entscheiden muss, wie sie darauf reagieren soll. Falls sie sich dem Widerspruch inhaltlich nicht anschließt, übergibt sie ihn über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Wann dann eine Entscheidung zu erwarten ist, lässt sich schwer absehen.

Experten sind sich sicher, dass der Vorfall bei der Deutschen Wohnen kein Einzelfall ist. Beim Datenschutz hätten etliche Unternehmen und Behörden Nachholbedarf. (mit dpa)

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