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Die Deutsche Wohnen sei im Fall des Datenschutz-Bußgeldes sicher kein Einzelfall.
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Datenschutz-Bußgeld: „Deutsche Wohnen ist kein Einzelfall“

Experten sind sich sicher: Beim Datenschutz haben etliche Unternehmen und Behörden Nachholbedarf. Der Fall wird Thema im Parlament.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Rekord-Bußgelds gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen warnen Datenschutzexperten vor ähnlichen Fällen in anderen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen und Behörden. Auch parlamentarisch wird der Fall ein Nachspiel haben.

Sven Kohlmeier (SPD), der die verhängte Strafzahlung in Höhe von 14,5 Millionen Euro am Dienstag öffentlich gemacht hatte, erklärte: „Der Fall ist meines Erachtens nach nur exemplarisch für das, was in einer Vielzahl von Unternehmen vor sich geht.“ Er selbst werde regelmäßig von Unternehmen angeschrieben, die seine Daten laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon lange aus den ihren Datenbanken hätten löschen müssen, berichtet Kohlmeier.

„Die Deutsche Wohnen ist da sicher kein Einzelfall“, erklärte er und warf dem Unternehmen darüber hinaus vor, die Daten nicht zufällig gespeichert zu haben. „Meine Vermutung ist schon, dass die Daten nicht einfach nur gesammelt wurden“, sagte der SPD-Politiker. Er warf der Deutsche Wohnen vor, diese für „das eigene Geschäftsmodell“ genutzt zu haben.

Mieter, die Sozialleistungen beziehen, dürfte das in ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Klage gegen Maßnahmen wie Mieterhöhungen bremsen. Zu den von der Deutsche Wohnen erhobenen und trotz frühzeitiger Hinweise der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltcyk nicht gelöschten Daten zählen auch jene zu den Einkommensverhältnissen ihrer Mieter.

Auch Stefan Ziller (Grüne) und Tobias Schulze (Linke), genau wie Kohlmeier Mitglieder im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz, teilten dessen Einschätzung zur Verbreitung von Datenschutzverstößen. Während sich Ziller von dem verhängten Bußgeld eine Sensibilisierung anderer Unternehmen im Umgang mit Kundendaten erhofft, erklärte Schulze: „Wir wissen aus Beratungen im Ausschuss, dass viele Firmen Schwierigkeiten in diesem Bereich haben.“

„Ein Armutszeugnis“

Schulze nannte die Verfehlungen der Deutsche Wohnen ein "Armutszeugnis" für das börsennotierte Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro allein im Jahr 2018. Zusammen hatten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen die Vorladung eines Angehörigen der Geschäftsführung der Deutsche Wohnen sowie des Datzenschutzbeauftragten des Unternehmens im Ausschuss beantragt. Die Anhörung soll im Dezember stattfinden.

Ebenfalls am Mittwoch reichte Bernd Schlömer, Datenschutzexperte der FDP-Fraktion, eine schriftliche Anfrage zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards in öffentlichen Stellen Berlins ein, die dem Tagesspiegel vorliegt. Darin fragt er nach datenschutzrechtlichen Standards bei Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und öffentliche Wohnungsunternehmen der Stadt.

Seine Einschätzung zur Umsetzung der DSGVO in der Berliner Verwaltung und landeseigenen Unternehmen: „Ich glaube, dass sich bei vielen öffentlichen Einrichtungen in Berlin gar nichts getan hat und es in sehr breiter Form Missstände gibt.“

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