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Landessozialgericht in der Invalidenstraße in Berlin-Mitte.
© Thilo Rückeis

Berliner Landessozialgericht: Der Streit um die Präsidentschaft geht in die nächste Runde

Seit Anfang des Jahres ist das Landessozialgericht in Mitte führungslos. Die Ernennung von Sabine Schudoma liegt erstmal auf Eis.

Kurz schien es, als wäre Sabine Schudoma am Ziel, doch nun ist offenbar doch noch eine Hürde zu nehmen: Peter Wysk, ihr Konkurrent um den Posten des Landessozialgerichtspräsidenten, will offenbar Verfassungsbeschwerde erheben. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist zwar noch nichts eingegangen, sein Anwalt soll diesen Schritt jedoch in einem Brief an das Justizministerium in Potsdam angekündigt haben.

Wysk ist Richter am Bundesverwaltungsgericht und hatte sich erst auf den letzten Drücker beworben. Ihm werden eigentlich keine Chancen ausgerechnet, da er dem Vernehmen nach keine Sozialgerichts-Erfahrungen habe.

Sabine Schudoma hingegen leitet seit Jahren Deutschlands größtes Sozialgericht und dazu noch den Verfassungsgerichtshof des Landes – ein Amt, das sie nach ihrem Aufstieg wohl auch behalten wird.

Eine Lösung scheint in weiter Ferne

Das Besetzungsverfahren dauert schon Jahre, es gab mehrere Neuanläufe. Der Präsidentenposten ist seit 2013 vakant, nach mehrmonatiger Pause gibt es wieder einen Vize-Präsidentin. Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) war vorgeworfen worden, Schudoma verhindern zu wollen. Nachdem ein nachgeschobener anderer Konkurrent, ebenfalls Bundesrichter, hingeworfen hatte, schaffte es Schudoma durch den Richterwahlausschuss. Doch einen Tag bevor die Einspruchsfrist zu ihrer Ernennung ablief, tauchte Peter Wysk auf und blockiert seither Schudomas Ernennung.

Das Verwaltungsgericht Potsdam und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden für Schudoma; sie konnten keine Fehler in der Auswahlentscheidung entdecken. Der OVG- Beschluss vom 20.Juni ist unanfechtbar, Verfassungsbeschwerde aber möglich.

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