Frau an der Spitze: Das Landessozialgericht bekommt eine Präsidentin
Sabine Schudoma wird nach langem Verhandeln Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Sabine Schudoma kann jetzt nach langem Ringen Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg werden. Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines unterlegenen Konkurrenten zurückgewiesen und die Auswahlentscheidung für rechtmäßig erklärt.
Im September 2016 hatte der gemeinsame Richterwahlausschuss der Länder Berlin und Brandenburg die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin Schudoma auf Vorschlag beider Landesregierungen zur Präsidentin des gemeinsamen Landessozialgerichts gewählt. Den gegen die Besetzung der Stelle gerichteten Eilantrag eines Bundesrichters hatte das Verwaltungsgericht Potsdam mit Beschluss vom 2. Mai 2017 abgelehnt.
Die hiergegen vom Antragsteller erhobene Beschwerde blieb erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Auswahlentscheidung keine Verstöße gegen gesetzliche und verfassungsrechtliche Vorgaben feststellen können. Der Beschluss ist unanfechtbar. Nun muss Schudoma noch ernannt werden und ihre Urkunde erhalten – falls der Konkurrent nicht noch Verfassungsbeschwerde einlegt, was aber als unwahrscheinlich gilt.
Der Stellenbesetzung war eine jahrelange Hängepartie vorausgegangen, in deren Verlauf ein anderer Konkurrent, ebenfalls Bundesrichter, hingeworfen hatte. Das Gericht hatte seit Jahresende 2013 keinen Präsidenten mehr. Schudoma ist zugleich Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin und bleibt dies auch voraussichtlich weiterhin. Als Nächstes muss jetzt ein neuer Präsident für das Berliner Sozialgericht gesucht werden.
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