Streit um Olympiaabstimmung: Das Volk darf befragt werden
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes hält das Abstimmungsgesetz des Senats für rechtskonform. Es gibt aber auch andere Meinungen.
Die Volksbefragung zur Olympiabewerbung Berlins, die am 13. September stattfinden soll, ist ohne Änderung der Landesverfassung möglich. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) des Abgeordnetenhauses, der von der SPD-Fraktion um ein Gutachten gebeten wurde. Die Juristen verweisen zwar darauf, dass „ein Teil der Rechtsliteratur die Auffassung vertritt, dass die Einführung einer konsultativen Volksbefragung eine entsprechende Änderung der Verfassung erfordert“. Aber der WPD schließt sich dieser Rechtsmeinung nicht an.
Die Volksbefragung ist ohne Verfassungsänderung möglich
Begründet wird dies damit, dass die Volksbefragung zu Olympia keine rechtsverbindliche Wirkung habe und deshalb nicht als „Form der Ausübung von Staatsgewalt durch das Volk“ eingestuft werden könne. Es gebe keinen verfassungsrechtlich unzulässigen Entscheidungsdruck auf Regierung und Parlament. Letztlich sei der Umgang mit dem Abstimmungsergebnis nur eine „Frage des Verantwortungsbewusstseins und der politischen Entscheidungsbereitschaft“ der staatlichen Organe. In diesem Fall seien Volksbefragungen durch die Regierung ohne Verfassungsänderung möglich. Es reiche ein Landesgesetz, das im Wesentlichen dem Gesetzentwurf des Senats zur Olympiabefragung entspreche.
Dieses Gesetz wird zurzeit im Abgeordnetenhaus beraten. Sollte Berlin den nationalen Zuschlag für Olympia erhalten, findet auf dieser Grundlage im September die „Erhebung eines Meinungsbildes“ statt. Teilnehmen dürfen alle wahlberechtigten Berliner. „Das Votum ist allein beratender Natur“, steht in der Gesetzesbegründung. Es sei rechtlich nicht bindend. Der SPD-Fraktionschef Raed Saleh freute sich am Freitag über das Ergebnis des WPD-Gutachtens. Auf dieser Rechtsgrundlage könnten die Berliner künftig nicht nur zu Olympia, sondern auch zu anderen Großprojekten, die für die Stadtgesellschaft von einschneidender Bedeutung seien, befragt werden. Als Beispiele nannte Saleh die Privatisierung öffentlicher Unternehmen oder die Schließung des Autobahnrings (A 100). Eine Verankerung solcher Befragungen in der Verfassung sei perspektivisch trotzdem der bessere Weg.
Ulrich Zawatka-Gerlach