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Ein herübergereichtes Handy ist kein Freibrief dafür, alle Fotos durchzusehen.
© REUTERS/Thomas Peter

So kann's gehen: Kein Freibrief fürs Stöbern: Das Smartphone ist Privatsache

Das eigene Smartphone aus der Hand zu geben ist für viele ein großes Vertrauensbeweis. Schade, wenn dieses missbraucht wird. Unsere Kolumnist rät zum „Stopp!!“.

Beim zufälligen Treffen mit einem locker befreundeten Bekannten haben wir uns über unsere Kinder ausgetauscht, und er fragte mich nach einem aktuellen Foto. Ich habe ihm ein Foto auf dem Smartphone gezeigt, worauf der Bekannte anfing zu „wischen“ und Bilder anschaute, die nicht für einen Fremden bestimmt waren. Ich war fassungslos, hatte das Gefühl, jemand wühlt heimlich in meiner privaten Schublade. Was halten Sie davon? Anne, ausspioniert

Leider passiert das öfter, dass Leute, die sich eigentlich nur ein Bild im Smartphone anschauen wollen, dann plötzlich Lust bekommen, sich gleich das ganze Album einzuverleiben. Das mag in Ausnahmefällen Gedankenlosigkeit sein. Aber eigentlich sollte jeder wissen, dass ein herübergereichtes Handy kein Freibrief dafür ist, alle Fotos durchzusehen.

Daher der Appell: Wenn Ihnen jemand sein Smartphone reicht, damit Sie ein Bild sehen können, fragen Sie unbedingt, bevor Sie irgendetwas damit anstellen. Und akzeptieren Sie ein „Nein“ ohne Grollen. Smartphones enthalten oft so große Teile des Privatlebens, dass ein Eindringen als Verletzung der Intimsphäre empfunden werden kann.

Umgekehrt frage ich mich aber, wieso Sie das Wischen einfach hingenommen haben. Fängt jemand damit an, kann man doch vernehmlich „Stopp!!“ rufen. Der freundliche Hinweis, dass nur das eine Bild zur Betrachtung freigegeben war, wird die Situation schnell entschärfen.

Wenn sie jemanden ertappen, der in Ihrer Schlafzimmerschublade herumwühlt, ohne vorher eine Erlaubnis eingeholt zu haben, würden Sie doch auch etwas lauter werden. Das ist in dem von Ihnen beschriebenen Fall ebenso gestattet und auch richtig.
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