Am Freitag öffnen die Restaurants in Berlin: Das sind die wichtigsten Regeln für Gäste und Wirte
Nach wochenlangen Schließungen dürfen Restaurants und Cafés die Türen unter Auflagen wieder öffnen. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Ein Mix aus Sonne und Wolken, 16 Grad Celsius, die Regenwahrscheinlichkeit tendiert gegen null: Wenn am Freitag Restaurants und Gaststätten wieder Gäste vor Ort bewirten dürfen, könnte es zumindest auf den Terrassen schnell voll werden.
Die wichtigsten Regelungen für die Wiedereröffnung im Überblick:
Mindestabstand
Personen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen gemeinsam an einem Tisch sitzen – müssen dabei aber 1,5 Meter Abstand voneinander halten. Allerdings nur, „soweit die Umstände dies zulassen“. Für Personen aus einem Haushalt gilt diese Regel nicht. Auch eine Obergrenze, wie viele Menschen (aus maximal zwei Haushalten) an einem Tisch sitzen dürfen, gibt es nicht. Es wird empfohlen, Laufwege als Einbahnstraßen zu markieren.
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Mund-Nasen-Schutz
Das Servicepersonal im Gastraum ist verpflichtet, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Für Köche und andere Mitarbeiter ohne Kundenkontakt gilt diese Pflicht nicht. Ebenso nicht für Gäste – diesen wird das Tragen einer Maske jedoch dringend empfohlen.
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Reservierung
Eine Reservierungspflicht gibt es nicht. Aber der Senat hat eine „dringende Empfehlung“ an die Gastronomen ausgesprochen, die Kontaktdaten der Gäste aufzunehmen und diese für vier Wochen aufzubewahren – zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
Außenbereiche
Die Chancen stehen gut, dass Gastronomen bald auch ohne amtliche Genehmigung Tische und Stühle vor ihrem Lokal aufstellen dürfen – wenn der Gehweg breit genug ist. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geht sogar noch weiter: Um mehr Bewirtungsfläche zu ermöglichen (und genügend Raum auf den Gehwegen zu lassen) sollen Fahrbahnen und Parkplätze temporär – freitags und am Wochenende von 11 bis 22 Uhr – gesperrt werden.
Wer darf öffnen?
Gaststätten, die selbst hergestellte Speisen anbieten, dürfen von 6 bis 22 Uhr öffnen – also Cafés, Restaurants, Biergärten.
Ausgenommen sind „reine Schankwirtschaften“, Raucherkneipen, Shisha-Bars und Clubs.
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