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Der Streik der Charité geht weiter.
© dpa

Landesarbeitsgericht Berlin entscheidet: Charité-Personal darf weiter streiken

Der Charité-Streik geht weiter. Auch in der zweiten Instanz hat der Vorstand der landeseigenen Klinik verloren: Die Schwestern und Pfleger fordern erstmals mehr Personal - und dürfen dafür streiken.

Das Landesarbeitsgericht hat den Charité-Streik genehmigt. Der Beschluss fiel ähnlich eindeutig wie in der Vorinstanz aus: Der Streik darf ohne zusätzliche Einschränkungen stattfinden, weil Notfälle ohnehin versorgt werden. Der Richter erklärte, er sei sich über die "bundesweite Bedeutung" des Streiks im Klaren.

Die in der Gewerkschaft Verdi organisierten Streikenden fordern mehr Personal. Neue Stellen müssten laut Bundesgesetz aber die Krankenkassen bezahlen - der Charité-Vorstand müsste intern massiv Geld umschichten oder seinerseits den Druck auf die Politik für ein besser ausgestattetes Gesundheitswesen erhöhen. In vielen der 2000 deutschen Krankenhäusern fehlen Fachkräfte.

Charité-Vorstand will am Donnerstag verhandeln

Der Vorstand der landeseigenen Universitätsklinik hatte beantragt, den Streik der Pflegekräfte in einer Eilentscheidung zu untersagen. Das Landesarbeitsgericht hat am Mittwoch aber die Auffassung der ersten Instanz bestätigt: Die Ziele der Schwestern und Pfleger - mehr Personal für bessere Arbeitsbedingungen - seien tarif- und somit streikfähig. Verdi-Verhandler Kalle Kunkel sagte: "Die Charité kann den Konflikt nur lösen, wenn sie einen Tarifvertrag abschließt."

Der Charité-Vorstand teilte mit, man werde Verdi für Donnerstag zu Verhandlungen einladen. Grundsätzlich halte man "die Forderung der Gewerkschaft nach mehr Pflegepersonal für nachvollziehbar". Mehr Stellen seien im derzeitigen Gesundheitssystem aber nicht finanzierbar. Rund 1000 Charité-Beschäftigte legten seit Montag schon die Arbeit nieder, 1000 Behandlungen in der Klinik wurden abgesagt. Inzwischen solidarisieren sich mit dem Streik bundesweit Klinikmitarbeiter.

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