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Die Berliner Charité.
© dpa

Streit um Drittmittel: Charité gegen Charité

An Europas größter Universitätsklinik eskaliert der Streit zwischen Vorstand und Fakultät ums Geld. Der kaufmännische Leiter der Dekanin ist suspendiert.

Der Streit an der Charité um die rund 35 Millionen Euro aus Drittmitteln steht vor einer Eskalation: Nach Tagesspiegel-Informationen ist auf Wunsch von Charité-Vorstandschef Karl Max Einhäupl der kaufmännische Leiter der Fakultät von seinen Aufgaben entbunden worden. Einer endgültigen Entlassung müsste allerdings der Aufsichtsrat der landeseigenen Universitätsklinik zustimmen, dem Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD) vorsitzt. Die Suspendierung gilt als Affront gegen die Charité-Fakultätschefin, Dekanin Annette Grüters-Kieslich. Mit ihr ringt Einhäupl im Charité-Vorstand seit langem um die Linie der Klinik. Grüters-Kieslich soll einen Rücktritt inzwischen nicht mehr ausschließen; was nicht bestätigt wurde.

Senat will schwarze Zahlen

Die Charité ist in einen Krankenhaus- und einen Forschungsbereich geteilt. Letzteren, die Fakultät, kann Grüters-Kieslich weitgehend autonom leiten, weil das Hochschulrecht die Selbstständigkeit von Forschung und Lehre garantiert. Die Charité-Gesamtleitung allerdings will besser durchgreifen können – was mit dem politischen Druck zu tun haben dürfte, trotz teurer Sanierungen und knapper Mittel für die Krankenbehandlung schwarze Zahlen zu schreiben. Dagegen wehrt sich die Dekanin seit Monaten.

Gutachten: "nach geltendem Recht ausschließlich die Dekanin"

Dem Tagesspiegel liegen zwei Gutachten vor, die schon 2013 lange vor dem öffentlichen Drittmittelstreit von ihr in Auftrag gegeben wurden: Der Berliner Ulrich Battis, ein bundesweit renommierter Verwaltungsrechtler, erklärt darin, dass die Dekanin allein für Fakultätsgelder zuständig sei, sie könne Mittel also auch zurücklegen. Rechtlich sei die Praxis nicht zu beanstanden. Auch Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht in Bonn, kommt zum Schluss: „Für die Verwaltung der Haushaltsmittel in Forschung und Lehre ist nach geltendem Recht ausschließlich die Dekanin der Medizinischen Fakultät zuständig, nicht der Vorstand der Charité.“ Politisch hat Grüters-Kieslich womöglich unsensibel gehandelt, weil übrig gebliebene Drittmittel auf diversen Konten gespart wurden. Rechtlich aber ist ihr wohl nichts vorzuwerfen, auch wenn die Staatsanwaltschaft das noch prüft.

Erst am vergangenen Freitag hatte der Aufsichtsrat beschlossen, dass die 35 Millionen Euro aus ihren Verbindlichkeiten gelöst und als Gewinn ausgewiesen werden sollen.

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