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Der Mietendeckel wird ein Fall für die Verfassungsgerichte.
© Jörg Carstensen/dp

Mietendeckel in Berlin: CDU und FDP bereiten Klage vor

Die Opposition macht ernst: Ein Bonner Professor für Öffentliches Recht erstellt die Klageschrift, die im zweiten Quartal eingereicht werden soll.

Von Ronja Ringelstein

Ein Schritt mit Ansage: Die Opposition macht nun Ernst mit ihrer Kampfansage gegen den am Donnerstag im Abgeordnetenhaus verabschiedeten Mietendeckel. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz haben die Berliner FDP- und die CDU-Fraktion vorgestellt, wie und mit welchem Rechtsbeistand sie gegen das neue Landesgesetz vorgehen wollen.

Die insgesamt 43 Abgeordneten von FDP- und CDU-Fraktion wollen ein abstraktes Normenkontrollklageverfahren vor dem Landesverfassungsgerichtshof von Berlin anstrengen. Spätestens "vor der Sommerpause", wie CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sagte, und "jedenfalls im zweiten Quartal", wie Fraktionschef der FDP, Sebastian Czaja, ergänzte.

Foroud Shirvani, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn, wird die entsprechende Klageschrift entwerfen, ihn stellten CDU und FDP am Freitag ebenfalls vor.

Abgeordnete von FDP und CDU im Berliner Parlament wollen gegen den Mietendeckel klagen.
Abgeordnete von FDP und CDU im Berliner Parlament wollen gegen den Mietendeckel klagen.
© Ronja Ringelstein

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"Direkter Weg zum Verfassungsgericht"

Burkard Dregger nannte es seine Verpflichtung, mit einer abstrakten Normenkontrolle das Mietendeckelgesetz vom Verfassungsgerichtshof des Landes überprüfen zu lassen. Ziel von CDU und FDP sei es, "die eingetretene Spaltung der Stadt zu beenden", dafür brauche man Rechtssicherheit. "Damit wir Rechtssicherheit möglichst schnell erreichen, wählen wir einen Weg, der nur uns als Fraktionen des Abgeordnetenhauses offen steht. Wir wollen nicht, dass die Mieterinnen und Mieter sich über Jahre durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht klagen müssen", sagte Dregger.

Über das Instrument der abstrakten Normenkontrollklage wolle man einen direkten Weg zum Verfassungsgericht gehen, damit Mieter und Vermieter möglichst schnell wüssten, "woran sie sind." Auch Sebastian Czaja begründete den Schritt damit, dass Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter Rechtsfrieden verdient hätten, "den diese Koalition nicht herstellt".

Foroud Shirvani ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Er verfasst die Klageschrift gegen den Mietendeckel.
Foroud Shirvani ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Er verfasst die Klageschrift gegen den Mietendeckel.
© Ronja Ringelstein

Foroud Shirvani ist Experte im Öffentlichen Recht

Der 1974 in Iran geborene Foroud Shirvani hatte im Jahr 2004 bei dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio promoviert, anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl in München beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Auch Papier hatte bereits in einem Rechtsgutachten die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels festgestellt.

Shirvani ist Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Stiftung Eigentum. Er lehrt und forscht vor allem zu Fragen, die das Grundrecht der Eigentumsfreiheit betreffen. Shirvani selbst hat bislang noch keine Stellung zum Mietendeckel bezogen, er sagte, er habe das Mandat aus "juristischem Interesse" angenommen, schließlich handele es sich hierbei um verfassungsrechtliches Neuland.

Die Klagepunkte im Einzelnen

Bei der abstrakten Normenkontrolle entscheidet der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Berliner Landesverfassung. Der Antrag kann von einem Viertel der Mietglieder des Abgeordnetenhauses gestellt werden - dieses Quorum erreichen die Mitglieder der Fraktionen der CDU und FDP gemeinsam.

Der Verfassungsgerichtshof wird dann einerseits - auf formeller Ebene - überprüfen, ob das Land Berlin überhaupt die Kompetenz hatte, ein solches Gesetz zu erlassen und - auf materieller Ebene - ob das Gesetz Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt. "Beides werden die wesentlichen Kernpunkte der Antragsschrift sein", sagte Shirvani.

"Das Gesetz enthält Vorschriften zum Mietpreisrecht, diese sind vom Bundesgesetzgeber im BGB abschließend geregelt", meint Shirvani. Das Land Berlin greife daher in verfassungswidriger Weise in die Kompetenzen des Bundes ein.

Die fehlende Kompetenz betreffe die "entscheidenden Eckpfeiler" des Gesetzes: die Bestimmungen zum Mietenstopp, zu Mietobergrenzen und zur Mietabsenkung. "Daneben verstoßen die Vorschriften des Mietenbegrenzungsgesetzes auch gegen die Grundrechte der Verfassung von Berlin", sagte Shirvani weiter. Vor allem gegen die in der Verfassung verankerte Eigentumsgarantie.

Die Mietobergrenzen würden zur unzumutbaren Belastung für Vermieter. Auch die Rückdatierung auf den 18. Juni 2019, ab welchem der Mietenstopp rückwirkend gelten soll, sei verfassungswidrig, da er gegen den Vertrauensschutzgrundsatz der Verfassung verstoße.

Auf Bundesebene sammeln Union und FDP nun Unterschriften

Parallel zu dem auf Landesebene angestrengten Normenkontrollverfahren soll es eines auf Bundesebene geben. Hierfür werden seit Donnerstag, also seit das Gesetz verabschiedet wurde, im Bundestag unter den Abgeordneten der Unionsfraktion und der FDP-Fraktion fleißig Unterschriften gesammelt. 178 müssen es sein, damit das nötige Quorum für die abstrakte Normenkontrolle erreicht ist.

Der Berliner CDU-Abgeordnete und Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak ist sich sicher, dass die nötige Anzahl schnell erreicht sein werde, so dass "zeitnah" auch ein Rechtsbeistand für eine Klage auf Bundesebene beauftragt werden könne. "Am Ende wird schließlich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben", sagte Luczak dem Tagesspiegel.

Dass demnächst der Koalitionsfrieden zwischen SPD und Union ins Wanken gerät, da die CDU/CSU ein Berliner SPD-Projekt anficht, glaubt Luczak nicht. "Die Frage, ob das Land Berlin die Kompetenzen für dieses Gesetz hatte, ist eine grundsätzliche, die wir als Bundesgesetzgeber klären lassen wollen."

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