3G für Berliner Nahverkehr macht Probleme: BVG schweigt, Bahn prüft, Bundespolizei erklärt sich für unzuständig
Wie soll die Nachweispflicht für Impfung, Genesung oder Test in Bussen und Bahnen funktionieren? Das wissen bisher auch die Beteiligten nicht.
Die großen Verkehrsunternehmen sind offenbar bisher nicht auf die Kontrolle einer 3G-Regelung im öffentlichen Nahverkehr vorbereitet, wie sie von den Ampel-Parteien geplant ist. "Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein", heißt es in der Übereinkunft von SPD, Grünen und FDP.
Wie diese bundesweit verbindliche Vorgabe in Berlin und Brandenburg durchgesetzt werden soll, ist offenbar noch völlig unklar: Der Verkehrsverbund VBB verwies auf Anfrage am Montag auf seine Mitglieder: "Die Kontrollen obliegen den Verkehrsunternehmen und in diesem Fall den Ländern", teilte ein Sprecher mit. "Der VBB verfügt über keinerlei eigenes Kontrollpersonal."
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Das Mitgliedsunternehmen mit den meisten Fahrgästen im VBB sind die Berliner Verkehrsbetriebe. Die baten auf Anfrage um Verständnis, "dass wir, zumal wir ein öffentliches Unternehmen sind, diese Überlegungen und Pläne aus dem politischen Raum zu diesem Zeitpunkt nicht kommentieren". Nach Tagesspiegel-Informationen warten die Verantwortlichen bei der BVG auf die Vorlage eines Gesetzes- oder Verordnungstextes, um das weitere Vorgehen zu beschließen.
Von der Berliner S-Bahn war zunächst keine Stellungnahme zu bekommen: Die Sache werde zurzeit zentral im Bahn-Konzern geprüft, hieß es von der Pressestelle.
Bei der Bundespolizei hieß es auf Anfrage vage: "Die Überwachung der Einhaltung der Landeseindämmungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer obliegt grundsätzlich den hierfür zuständigen Landesbehörden. Hierzu zählt auch die Prüfung und Ahndung von etwaigen Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder."
Die Bundespolizei sei jedenfalls nicht zuständig und gebe auch "grundsätzlich keine Stellungnahme zu politischen Entscheidungen" ab. Bezüglich der "angesprochenen Überlegungen aus dem politischen Raum" möge man sich an das jeweils zuständige Ministerium wenden.
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Am ehesten realistisch scheint, dass die 3G-Regel in Bussen und Bahnen parallel zu den bisherigen Maskenkontrollen praktiziert wird. Die werden bei der BVG vom Sicherheitsdienst durchgeführt, der teils aus eigenem Personal des Landesunternehmens besteht und teilweise von beauftragten Dienstleistungsfirmen gestellt wird. Seit Beginn der Kontrollen im Juli 2020 sind laut BVG rund 15.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet worden.
Allerdings gilt bei den Kontrollen die Regel: Wer eine Maske korrekt trägt, bleibt unbehelligt. Das gilt auch für die meist hellblauen medizinischen Masken, die von einem nennenswerten Anteil der Fahrgäste getragen werden. Vorgeschrieben sind FFP2-Masken, die besser vor Ansteckung schützen sollen.