Gastbeitrag von Geschäftsführer Tilmann Heuser: BUND lädt zum juristischen Schlagabtausch über Tegel
Per Brief richtet sich BUND-Geschäftsführer Tilmann Heuser an die Befürworter der Offenhaltung des Flughafens Tegel. Hier das Schreiben im Wortlaut.
Sehr geehrte Frau Meister, sehr geehrter Herr Czaja,
beim anstehenden Volksentscheid zum Flughafen Tegel werben wir für ein „Nein“, da uns die Menschen in der Ab- und Einflugschneise, die Umwelt und das Klima wichtiger sind als die Geschäftsinteressen von auf zusätzliche Flughafen in Berlin drängende Fluggesellschaften. Als Freunde direktdemokratischer Instrumente setzen wir uns zudem natürlich ernsthaft und intensiv auch mit dem im Volksbegehren „Tegel bleibt offen“ formulierten Anliegen auseinander, die rechtlichen Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb von TXL zu prüfen.
Bekanntlich kommen wir in unserer Einschätzung zum Ergebnis, dass ein dauerhafter Weiterbetrieb nach Inbetriebnahme des BER rechtlich nicht durchsetzbar ist. Zumindest in zwei Punkten durfte zwischen uns jedoch Konsens bestehen:
1.) Da über die Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Weiterbetriebs von TXL unter strikter Beachtung der durch den Planfeststellungsbeschlusses für den BER gegebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen entschieden werden muss, besteht im Umkehrschluss keine Gefahr für die Rechtsgültigkeit der Planfeststellung für den BER.
2.) Zwingende Voraussetzung für eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Weiterbetriebes von TXL – sei es nun als neue Betriebsgenehmigung oder als Widerruf des Widerrufs der fiktiven Betriebsgenehmigung – ist die Änderung der Zielsetzung Z1 des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS).
Die von Ihnen in der bisherigen Diskussion angeführten Rechtsgutachten konstatieren zwar, dass eine Änderung des LEP FS notwendig sei. Sie setzen sich aber nicht damit auseinander, was für rechtliche Anforderungen an eine solche Änderung bestehen. In unserer Einschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommen wir zum Schluss, dass sich Tegel als ergänzender Flughafenstandort zum BER planungsrechtlich nicht rechtfertigen lässt. Diese Einschätzung lassen wir derzeit durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht überprüfen und konkretisieren.
Da wir davon ausgehen, dass Sie für die Änderung des LEP FS nicht das auch für diesen geltende rechtsstaatliche Abwägungsgebot außer Kraft setzen wollen, sind wir gespannt darauf, wie Sie diese Änderung juristisch begründen wollen. Da Sie in professioneller Vorbereitung des Volksbegehrens die von uns aufgeworfenen Fragen wahrscheinlich bereits intern intensiv geprüft haben, können Sie uns ihre Antworten sicher zügig zukommen lassen. Statt über die Zahl, Qualität und Aussagekraft von Gutachten und Rechtsmeinungen wollen wir gerne konkret über die jeweiligen rechtlichen Argumente diskutieren.
Zum juristischen Rededuell
Deshalb fordern wir Sie hiermit auch auf, gemeinsam mit uns für Anfang September einen öffentlichen juristischen Diskurs über das Ob und Wie der rechtlichen Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb von TXL zu organisieren. Im von einer neutralen Moderation geleiteten Dialog der von beiden Seiten benannten Juristen können in einer solchen Veranstaltung die Knackpunkte der jeweiligen rechtlichen Argumentation auf den Punkt gebracht werden. Für die neutrale Moderation würden wir gerne mit Ihnen gemeinsam zum Beispiel ehemalige Bundesrichter gewinnen, da diese die notwendige Erfahrung darin haben, juristische Diskussionen zu strukturieren und auf den Punkt zu bringen.
Ein solches Format kann nicht nur der fundierten Entscheidungsfindung der Berlinerinnen und Berliner für den Volksentscheid dienen. Es kann auch aufzeigen, was ggf. geklärt werden muss, wenn Ihr Begehren die erforderliche Mehrheit gewinnt. Zudem wäre solch ein konzentrierter, fachorientierter Dialog sicher ein positiver Beitrag zur politischen Diskurskultur in Berlin.
(...) Für ein Gespräch stehen wir immer gerne zur Verfügung.
Tilmann Heuser