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In der Justizanstalt Heidering kam es am Donnerstag zu einem brutalen Zwischenfall.
© Britta Pedersen/dpa

Gefängnis in Brandenburg: Brutale Schlägerei in der JVA Heidering

Am Donnerstag ist ein Häftling von fünf anderen Mitinsassen brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Gegen die Täter wird nun ermittelt.

Am Donnerstag ist in der JVA Heidering ein Inhaftierter von fünf Männern brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Einen entsprechenden Bericht der Berliner Morgenpost bestätigte Justizsprecher Sebastian Brux. Der Mann wurde am Freitag in einem Brandenburger Krankenhaus operiert und sei nicht in Lebensgefahr. Gegen fünf Insassen der JVA werde nun wegen schwerer Körperverletzung und Verdacht der Gefangenenmeuterei ermittelt.

Laut Angaben hatte ein Strafgefangener in einem Gefängnishof am Donnerstagnachmittag das Opfer mit Schlägen gegen den Kopf brutal attackiert und nicht vom ihm abgelassen. Vier weitere Gefangene hätten sich daran beteiligt. Währenddessen riefen die Täter laut Justizsprecher "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") und versuchten weitere Gefangene anzustacheln.

Brux betonte aber, dass die Täter bisher in keinem islamistischen Zusammenhang standen und es keine Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund gäbe. Er gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine Provokation handle.

Der Bedienstete der während des Tathergangs Aufsicht im Freistundenhof hatte, schlug laut Justizsprecher sofort Alarm. Nach fünf Minuten seien 16 Mitarbeiter der JVA vor Ort gewesen und hätten die Schlägerei aufgelöst. Einer der Bediensteten setzte sich auf das Opfer, um es vor weiteren Schlägen zu schützen. Hierbei wurde der Mitarbeiter leicht verletzt, konnte aber seinen Dienst fortsetzen.

Die Täter verweigerten bisher die Aussage und trotz Verletzungen auch eine ärztliche Behandlung. Der Hauptverdächtige sei in die Sicherungsstation der JVA Tegel verlegt worden. Hierher werden Gefangene verlegt, die Beamte angreifen.

Die vier anderen Täter seien weiterhin in der JVA Heidering, stehen dort allerdings unter Verschluss, das bedeutet, sie dürfen nicht in die Freistunde. Der Betroffene sei momentan noch nicht vernehmungsfähig.

Der genaue Hintergrund der Tat ist bisher unklar. Möglicherweise sei es um Drogen gegangen. Der Justizsprecher sagte, es gebe hierfür keine Belege, ausschließen wolle er es jedoch nicht. Nach Paragraph 121 des Strafgesetzbuches könnte die fünf Täter eine Verurteilung wegen Gefangenenmeuterei erwarten. Die Strafe dafür liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Justizsenator Dirk Behrendt (Die Grünen) sei den Mitarbeitern der JVA Heidering sehr dankbar für das schnelle Eingreifen.

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Jana Kamm

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