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Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) kritisiert die Hohenzollern scharf.
© Annette Riedl/dpa

Entschädigungen und Rückgabe von Kunstschätzen: Brandenburgs Kulturministerin wirft Hohenzollern Einschüchterung vor

Ein Diskurs über die Ansprüche der Hohenzollern könne nicht stattfinden, wenn Wissenschaftler, Journalisten und Gutachter Angst vor Klagen haben müssen.

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) lehnt neue Vergleichsverhandlungen mit den Hohenzollern über Entschädigungen und die Rückgabe von Kunstschätzen ab, solange diese juristisch gegen Medien und Historiker vorgehen. „Ich möchte nicht mit jemandem verhandeln, der Leute, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Klagen einzuschüchtern versucht“, sagte Schüle am Donnerstag im Landtag.

Im Gegensatz zu dieser Position, die sich mit der Berlins, und der Grünen und Linken in Brandenburg deckt, hat zuvor Finanzministerin Katrin Lange (SPD) in einem Schreiben an Hohenzollern-Verhandlungsführer Jürgen Aretz für erneute Verhandlungen über eine gütliche Einigung „ohne sachfremde Vorbedingungen“ plädiert.

Aretz hatte davor mit dem Abzug von Leihgaben von Georg Friedrich von Preußen aus der Region gedroht, um Verhandlungen durchzusetzen. „Wir verhandeln hier nicht über eine Privatangelegenheit, auch nicht über vermögensrechtliche Detailfragen“, sagte Schüle. „Wir reden über einen wesentlichen Teil unserer historischen Identität, über eine Familie, die maßgeblich die preußische, deutsche und europäische Geschichte geprägt hat.“

Wer sich an Debatten beteiligte, „darf Angst vor Klagen haben müssen“ 

Daher gehöre die Debatte in die Öffentlichkeit „und nicht in irgendwelche Hinterzimmer.“ Ein wissenschaftsbasierter Diskurs könne jedoch nicht stattfinden, „wenn Wissenschaftler, Journalisten und Gutachter aufgrund ihrer Arbeit mit Klagen überzogen werden.“ Niemand, der sich daran beteilige oder darüber berichte, „darf Angst vor Klagen haben müssen.“ 

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Zum Lange-Schreiben sagte Schüle: Sie sei an der Erarbeitung nicht beteiligt gewesen. Schüle bestätigte Aussagen des Berliner Kulturstaatssekretärs in einer Drucksache für das Parlament, wonach die Hohenzollern 2015 gegen ein Foto der Ausstellung „Frauensache“ interveniert haben und „dass der Öffentlichkeit bekannt ist, dass im Rahmen der Gesamtlösung ein institutionelles Mitspracherecht“ gefordert worden sei. Schüle sagte, dass dies „nach Aktenlage im MWFK auch so zutrifft.“

Die Hohenzollern bestreiten Forderungen nach Mitspracherechten bei der Darstellung der eigenen Geschichte strikt und hatten in dieser Frage auch im Verfahren gegen den Potsdamer Historiker Winfried Süß am Berliner Landgericht jüngst Recht bekommen. Ob das Bestand haben wird, entscheidet sich in nächster Instanz am Kammergericht. Süß hat auch die Unterstützung des Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) und des Deutschen Historikerverbandes. 

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