Zwischen 5 und 6 Uhr weniger Flugzeuge: Brandenburger Landesregierung will Nachtflugverbot beim BER ausweiten
Morgens soll es am BER weniger Fluglärm geben. Das fordert nun auch die Potsdamer Regierung. Berlin will diesem Plan erstmals zustimmen. Was macht der Bund?
Brandenburgs Regierung unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und seinem Vize Christian Görke (Linke) unternimmt einen neuen Vorstoß, um das Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen zumindest etwas auszuweiten. Und das noch vor dem nächsten BER-Startversuch im Oktober 2020. Am Donnerstag wird über einen entsprechenden Antrag des Landes in einer Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) abgestimmt.
Und nach Tagesspiegel-Informationen läuft es diesmal tatsächlich darauf hinaus aus, dass die BER-Eigner einen Kompromissbeschluss für mehr Nachtruhe zu Gunsten der BER-Anwohner in der frühen Morgenstunde beschließen werden, über die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses hinaus. Denn Berlin unter dem Regierenden Michael Müller (SPD) mit seiner rot-rot-grünen Koalition wird diesmal den Brandenburger Antrag wohl mittragen, was eine Premiere wäre.
In den letzten Jahren waren mehrere Anläufe Brandenburgs noch am gemeinsamen Veto Berlins und des Bundes gescheitert. Potsdam steht unter Druck, weil ein Landtagsbeschluss und ein mit 103.000 Unterschriften erfolgreiches Volksbegehren ein strengeres Nachtflugverbot einfordern. Für Brandenburgs Regierung wäre ein Beschluss wichtig vor der bevorstehenden Landtagswahl am 1.September.
Konkret geht es darum, dass die von Chefmanager Engelbert Lütke Daldrup geführte Flughafengesellschaft von den Eigentümern aufgefordert werden soll, eine Konzeption vorzulegen, im Einvernehmen mit den Airlines, damit wenigstens am Morgen zwischen 5 und 6 Uhr am BER weniger Flugzeuge starten und landen.
Für Lütke Daldrup ist die Morgenstunde wichtig
Als Vorgabe soll auch formuliert werden, dass in dieser Zeit keine nationalen Flüge stattfinden. Lütke Daldrup hatte in letzter Zeit mehrfach darauf hingewiesen, dass die Morgenstunde wichtig sei, um Interkontinentalverbindungen an den Hauptstadtairport zu holen.
Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig bestätigten Planfeststellungsbeschluss wird am BER allein zwischen Mitternacht und 5 Uhr ein absolutes Flugverbot herrschen, wobei für die Randstunde vor Mitternacht und die Zeit von fünf bis sechs Uhr der Flugbetrieb eingeschränkt ist.
Am Dienstag hatte Brandenburgs Flughafenkoordinator Martin Gorholt bereits im BER-Sonderausschuss des Landtages in Brandenburg erklärt, dass man dabei sei, mit Berlin „ein gemeinsames strategisches Vorgehen“ für die Eigentümerversammlung auszuhandeln. Er bestätigte, dass sich der Antrag auf die Stunde von 5 bis sechs Uhr bezieht. Ziel der Brandenburger Regierung bleibe, dass zwischen 22 Uhr und sechs Uhr am BER nicht geflogen wird.
Der Bund bleibt skeptisch
Bis Mittwoch wurde noch an Formulierungen gefeilt, um möglichst auch den Bund zur Zustimmung zu bewegen. In dem Beschlussentwurf ist auch eine Bitte an die FBB formuliert, Verfahren für einen alternativen Betrieb der nördlichen Start- und Landebahn zu prüfen. Dieses Modell, dass Anwohnern wechselseitig „Lärmpausen“ bringen würde, hatten die Grünen in den Berliner Koalitionsvertrag aufnehmen lassen.
Der Bund blieb nach letzten Signalen skeptisch ablehnend, vor allem auch aus Sorge wegen der Signalwirkung auf andere Flughäfen in Deutschland. Der BER werde kein Regionalflughafen, hieß es aus dem Bundesverkehrsministerium. Es sei derzeit wenig sinnvoll, Einschränkungen auszuweiten, noch ehe am BER überhaupt geflogen werde und man praktische Erfahrungen habe.
Die Flughafengesellschaft hatte intern vorgerechnet, dass eine Ausweitung des Nachtflugverbotes bis 2035 etwa 57 Millionen Passagiere weniger abgefertigt werden könnten. Das wären 650 Millionen Euro weniger Erlöse.