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Anflug auf Schönefeld. Die BER-nahen Gemeinden protestierten in der Vergangenheit gegen die Flugrouten.
© dpa

Berliner Großflughafen: Bundesverfassungsgericht lässt Klagen gegen BER-Flugrouten nicht zu

Privatleute scheitern mit vier Beschwerden in Karlsruhe. Die Richter nehmen sie erst gar nicht an - und bestätigen damit den Planfeststellungsbeschluss.

Eine Reihe von Klägern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen den Großflughafen BER gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, wurden insgesamt vier Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen nicht zur Entscheidung angenommen, sie hätten keine Aussicht auf Erfolg. Den Klägern ging es darum, den vom Bundesverwaltungsgericht als rechtskräftig bestätigten Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Grund für ihr Begehren waren geänderte Flugrouten, die von den ursprünglichen Planungen abwichen.

Ihre Häuser würden nach jetziger Planung überflogen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Trennung von Planung des Flughafenstandorts und Festlegung der Flugrouten bestätigt, dem folgte das Bundesverfassungsgericht nun. Die Trennung verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Eigentumsgrundrecht, hieß es. Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken, die nach einer 2010 neu vorgestellten Flugroutenplanung nunmehr doch überflogen werden sollen.

Dagegen klagten sie erfolglos vor dem Bundesverwaltungsgericht und nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Flugrouten seien anders als Straßen nicht statisch, sondern müssten häufig angepasst und verändert werden, argumentierte Karlsruhe. Die Kläger hatten zudem eine fehlerhafte Beteiligung der Öffentlichkeit an den Plänen geltend gemacht - es sei aber nicht ersichtlich, dass sich in diesem Fall ein anderes Ergebnis ergeben hätte. (AFP)

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