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In Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, wie hier in Potsdam, lassen sich die Hygienebestimmungen kaum umsetzen. 
© Ottmar Winter

Nach Einstufung als Verdachtsfall: Brandenburger AfD bedient sich weiter rechtsextremer Rhetorik

Ein Brandenburger Verwaltungsgericht urteilt, ein Geflüchteter sei nicht gemäß den Corona-Regeln untergebracht. Doch die AfD hat ein Problem damit.

Erst kürzlich hatte der Verfassungsschutz die Brandenburger AfD als Verdachtsfall für Rechtsextremismus eingestuft - doch die stört sich wenig daran. In einer Presseerklärung zu einem Gerichtsurteil bediente die Fraktion sich am Mittwoch erneut rechtsextremer Rhetorik.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte am Dienstag die Unterbringung eines Asylbewerbers in einer brandenburgischen Gemeinschaftsunterkunft mit Blick auf das Corona-Abstandsgebot bemängelt. Seine Wohnverhältnisse stünden nicht in Einklang mit der derzeit gültigen brandenburgischen Sars-CoV-2-Umgangsverordnung, so das Gericht. 

Durch „den Verbleib in einem Gemeinschaftszimmer mit beliebigen Dritten, in dem das Abstandsgebot (...) nicht einzuhalten ist“, sei der Mann in der Unterkunft in Müncheberg (Märkisch-Oderland) „einem erhöhten Risiko“ ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.

Birgit Bessin, stellvertretende Vorsitzende der Brandenburger AfD-Fraktion, erklärte dazu: "Deutsche werden zunehmend zu Bürger zweiter Klasse in ihrem eigenen Land (sic)." Sie bemängelte die "Kosten durch die Asylindustrie" für die Steuerzahler und die "Sonderbehandlung" für "sogenannte Flüchtlinge". Eine ähnliche Wortwahl findet sich nicht bei weiteren AfD-Politikern, sondern auch in alten Werbekampagnen der NPD. 

Ein Geflüchteter hatte sich vor Gericht gegen die Wohnsitzauflage gewendet

Der alleinreisende Geflüchtete lebt gemeinsam mit zwei anderen Bewohnern in einem 24,38 Quadratmeter großen Zimmer, das noch zwei weitere Bewohner als Durchgangszimmer nutzen. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die Wohnsitzauflage gewendet und wollte während der Corona-Pandemie außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Darauf besteht jedoch laut Gericht kein Anspruch - der Antrag des Mannes wurde abgelehnt. Über den Fall hatte zuvor die „Märkische Oderzeitung“ (Dienstag) berichtet.

Das Gericht gab in seinem Beschluss jedoch den Hinweis, nachdem es sich die Unterkunft angesehen hatte, dass zwar die Gemeinschaftsküche und die Duschräume mit dem derzeitigen Abstandsgebot von 1,50 Meter vereinbar seien - nicht jedoch sein Zimmer. Es gab auch den Hinweis, der Mann könne eine Einzelunterbringung beantragen.

Landrat will Regeln ändern

„Wenn wir die Einzelunterbringung umsetzen müssen, dann müssen wir in Turnhallen unterbringen“, sagte Friedemann Hanke, Fachbereichsleiter Soziales und stellvertretender Landrat im Kreis Märkisch-Oderland. Man habe dafür einfach nicht genügend Platz. Hanke will auf Landesebene erreichen, dass entweder eine Ausnahme vom Abstandsgebot für Gemeinschaftsunterkünfte in die Landesverordnung aufgenommen wird oder dass das Land die Aufnahmeregeln für Geflüchtete ändert.

„Wenn wir alle in Einzelzimmern unterbringen, dann müssten wir die Gemeinschaftsunterkünfte im Land verdoppeln“, so Hanke. Für die Kosten müsste das Land aufkommen.

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Da der Bewohner bislang keinen Antrag auf Einzelunterbringung gestellt habe, sehe man derzeit keinen Handlungsbedarf, sagte Hanke. Ebenso mit Blick auf das Infektionsgeschehen. In der betroffenen Einrichtung habe es keine Corona-Fälle gegeben. Insgesamt habe es in den 16 Einrichtungen des Kreises nur in einer Unterkunft Infizierte gegeben, die Bewohner seien in einer gesonderten Unterkunft in Quarantäne gekommen.

Sozialministerium will Rechtsansprüche prüfen

Das Sozialministerium will den Beschluss jetzt in Abstimmung mit dem Kreis dahingehend prüfen, ob die Begründung des Gerichts für diesen Einzelfall „konkrete Rechtsansprüche“ eröffne und auch, ob die Entscheidung auf andere Fälle übertragbar wäre. Dies erscheine zumindest auf den ersten Blick „zweifelhaft“, so ein Sprecher.

AfD wird seit kurzem vom Verfassungsschutz beobachtet

In Brandenburg wird die AfD seit kurzem vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Möglich dabei sind V-Leute, Telefonüberwachung und Observationen. Die ist zunächst auf die Parteiarbeit beschränkt, gewählte Landtagsabgeordnete können nur in engen Grenzen beobachtet werden. 

Das ist nach dem Gesetz nur möglich, wenn sie ihr Mandat dazu nutzen, die freiheitlich-demokratischen Grundordnung in kämpferischer und aggressiver Weise zu bekämpfen.

Bereits vor Corona hatte es Klagen auf Einzelunterbringung gegeben

Bereits vor der Corona-Pandemie hat es immer wieder Klagen von Geflüchteten auf eine Einzelunterbringung in Brandenburg gegeben, sagte Langer, Sprecher am Verwaltungsgericht Potsdam. Derzeit laufe mindestens ein Verfahren an dem Gericht. Anfang Juli gab die achte Kammer dem Antrag einer Bewohnerin, die nach eigenen Angaben zur Corona-Risikogruppe zählt, statt. Der Frau stehe ein eigenes Zimmer außerhalb der Unterkunft aufgrund ihrer Vorerkrankung zu.

Auch am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gab es neben dem Bewohner aus Müncheberg noch Anträge von zwei Familien, die ebenfalls abgelehnt worden sind, da das Abstandsgebot für sie eh nicht gelte. Und mehrere Anträge habe es auch zur zentralen Aufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt gegeben, wie das Gericht mitteilte. Dort sei aber ausreichend Platz für eine einzelne Unterbringung vorhanden, so ein Gerichtssprecher. Die Parteien hätten sich einigen können. (Tsp, dpa)

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