9. November in Berlin: Blamiert sich Geisel mit Verbot rechter Demo?
Der Berliner Innensenator hat entgegen aller Warnungen der Fachleute eine rechte Demonstration am Abend des 9. Novembers verboten. Nun droht er zu scheitern.
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird spätestens für Freitagmorgen erwartet. Klar ist jedoch schon jetzt: Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist intern davor gewarnt worden, eine für Freitagabend – am symbolträchtigen 9. November – geplante Demonstration von Rechtsradikalen des Vereins „Wir für Deutschland“ zu verbieten. Selbst Vertreter der rot-rot-grünen Koalition äußerten Bedenken, weil nicht unwahrscheinlich ist, dass Geisel vor Gericht scheitert.
Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, erklärte: „Das Verbot ist politisch mutig, aber rechtlich heikel.“ Juristenkreise gehen davon aus, dass das Gericht die Demonstration genehmigt. Das Versammlungsrecht sei ein hohes Gut. Der Verein hatte einen „Trauermarsch für die Opfer von Politik“ angemeldet – in Gedenken an die Todesopfer an der Berliner Mauer.
Geisel: Demokratie muss sich nicht alles gefallen lassen
Geisel selbst hatte zum Verbot erklärt, dass eine Demokratie sich „nicht alles gefallen lassen“ müsse. Die Vorstellung, „dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren“, fände er unerträglich. „Die Provokation, die von dieser Demonstration in Richtung der Opfer und ihrer Nachfahren ausgeht, ist gewollt und wird bewusst eingesetzt.“ In der Verbotsverfügung selbst heißt es, die Demonstration würde „in eklatanter Weise den Sinn und moralischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren“. Am 9. November jähren sich die Pogrome von 1938 zum 80. Mal. Damals waren in Deutschland die Synagogen geschändet worden.
Die Anmelder, die bereits mehrfach in Berlin gegen die Flüchtlingspolitik demonstriert hatten und vom Berliner Verfassungsschutz als „muslimfeindliche Extremisten“ eingestuft werden, wollen dagegenhalten. Auf Anfrage erklärte der Verein, dass am Freitag ausdrücklich auf Fahnen, Megafone und Parolen verzichtet werde. Es gehe bei diesem Aufzug mit 250 Teilnehmern und mit Kerzen vom Washingtonplatz am Hauptbahnhof zum Gedenkort „Weiße Kreuze“ am Reichstag nicht um Flüchtlingspolitik, sondern nur darum, an die Maueropfer zu erinnern. Deshalb habe der Verein am Donnerstagvormittag beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Verbot eingereicht. Vorsorglich wurden auch die nächsten Instanzen informiert und „Zeitfenster“ reserviert – zunächst beim Oberverwaltungsgericht. Im Zweifelsfall wollen die Anmelder bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Selbst Bundesinnenministerium und Bundestag hätten gegen die Demonstration im unmittelbaren Umfeld des Parlaments, das als „befriedeter Bezirk“ eingestuft wird, keine Einwände gehabt.
Offener Brief an den Senator
Auch in der Berliner Polizei wird Geisels Vorgehen kritisiert. Man fühle sich von Geisel für seine politischen Zwecke verheizt. Aber nicht nur Geisel, auch anderer Vertreter der Koalition sollen die Polizei dazu gedrängt haben, die Versammlung zu verbieten. Das Risiko ist Geisel offenbar bewusst: Diskutiert wurde im SPD-Landesvorstand darüber jedenfalls, Geisel sagte in der Runde über die Demonstration: „Ich habe keinen Zweifel, dass der Tag instrumentalisiert werden soll.“ Vor einigen Tagen hatten 23 Unterzeichner in einem offenen Brief an den Senat ein Verbot gefordert: „Wir nehmen nicht hin, dass rechtsextreme Gruppen diesen Gedenktag missbrauchen. Wir fordern in unserem Brief die Verantwortlichen auf, den rechtsextremen Aufmarsch zu untersagen. Für uns steht fest: Antisemitismus und Rassismus fallen nicht unter die Meinungsfreiheit.“
Verbot droht zu scheitern
Während Geisel am Donnerstag das Verbot verkündet hat, ließ die Innenbehörde eine hohe Zahl von Einsatzkräften für Freitag anfordern. Rund 1200 Beamte müssen anrücken – wegen des möglichen rechten Aufzugs und wegen zahlreicher Gegendemonstrationen. Der Chef der Direktion Einsatz, Siegfried-Peter Wulff, ist mit allem betraut worden. Zuvor hatten die Versammlungsrechtler des Landeskriminalamtes vor einem Verbot gewarnt, weil eine Niederlage droht.
Denn begründet wird das Verbot ganz abstrakt mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung – eine konkrete Gefahr wird nicht genannt. Die Warnungen schlug der Innensenator aus. Ein ranghoher Beamter sagte dem Tagesspiegel: Wenn der Senat vor Gericht unterliegt, wird er den Gerichten die Schuld geben. Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte: „Wir halten die Entscheidung des Senators für gewagt, aber mit Blick auf die Historie nicht unbedingt für unangebracht.“ Ob das juristisch haltbar sei, müssten andere beurteilen. „Aus polizeilicher Sicht muss man ohnehin auf alles vorbereitet sein.“