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Geht es nach dem Senat, sollen Verwarnungs- und Bußgelder wie bei der unsachgemäßen Entsorgung von Müll bald in allen Bezirken gleich viel kosten.
© Kitty Kleist-Heinrich
Update

Neuer Bußgeldkatalog für Berlin: Bis zu 1.500 Euro für Kot auf Grünanlagen

Bisher variiert die Höhe von Verwarnungs- und Bußgeldern nach Bezirk. Der Senat will nun Strafen vereinheitlichen, zum Beispiel für unsachgemäß entsorgten Müll.

Nirgendwo in Berlin darf man eine Zigarettenkippe einfach so wegwerfen. Das Risiko, dabei erwischt zu werden, ist zwar in der Regel klein. Aber wenn doch, kann die Höhe der Geldbuße davon abhängen, ob man gerade in Lichtenberg – dort zahlt man bis zu 20 Euro – oder in Pankow (bis zu 100 Euro) unterwegs ist. Wie der RBB berichtete, will der Senat jetzt die Verwarnungs- und Bußgelder unter anderem für unsachgemäß entsorgten Müll in der gesamten Stadt vereinheitlichen, sodass ein Verstoß überall gleichviel kostet.

Die Höhe des möglichen Bußgeldes ist in Berlin nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob das Vergehen überhaupt konsequent verfolgt wird. Wenn nicht gleichzeitig die Personalkapazitäten der Ordnungsämtern auf der Straße erhöht wird, bleibt das Anheben der Bußgeldsätze reine Kosmetik.

schreibt NutzerIn maxost

Aber auch andere Verstöße sollen künftig einheitlich geahndet werden, sagte Jan Thomsen, Sprecher der Senatsumweltverwaltung. Dazu zählen beispielsweise auch das Ausführen nicht angeleinter Hunde, störendes Lärmen oder das Beschädigen von Pflanzen und Beeten in Grünanlagen.

Einen ersten Entwurf brachte die Senatsumweltverwaltung am Dienstag im Senat ein. Nach dem neuen Bußgeldkatalog werden für so „entsorgte“ Kippen, Kaugummis oder Einwegbecher künftig bis zu 120 Euro Bußgeld fällig. Hundekot auf dem Bürgersteig kann bis zu 300 Euro kosten, in Grünanlagen sogar bis zu 1500 Euro. Das Wegwerfen kleinerer Dinge wie Taschentücher oder Zigarettenschachteln soll 40 bis 80 Euro kosten

Nach dem Entwurf wird dieser im nächsten Schritt im Rat der Bürgermeister beraten. Bis Ende des Jahres ist dann mit einem endgültigen Senatsbeschluss zu rechnen, wie Thomsen sagte. Sobald der Geldbußenkatalog anschließend im Amtsblatt veröffentlicht wurde, kann er in Kraft treten.

Umweltsenatorin Günther erhofft sich „Signalwirkung“ gegen unzulässige Abfallentsorgung

Aus dem Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hieß es, bisher gebe es einen Bußgeldrahmen, der je nach Situation und Ermessen ausgeschöpft werde. Dabei werde auch berücksichtigt, ob jemand vorsätzlich oder wiederholt gehandelt hat.

Nach den Worten von Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) soll von den erhöhten und berlinweit vereinheitlichten Bußgeldern „Signalwirkung“ gegen unzulässige Abfallentsorgung im öffentlichen Raum ausgehen. Ob das gelingt, ist indes fraglich: „Man kann nur ahnden, wenn man den Verursacher kennt und ihm die Tat nachweisen kann“, hieß es auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Bezirksämtern. Das sei schwierig. Denn wenn ein uniformierter Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Nähe sei, werfe in der Regel niemand offensichtlich seinen Müll auf die Straße.

Bisher sind die Bußgelder von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich, jedoch deutlich geringer als nun geplant. Die neuen Regeln werden voraussichtlich erst im kommenden Jahr in Kraft treten. Zuvor werden die Bezirke dazu noch gehört. (mit dpa)

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