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Im "Lernraum Berlin" wird Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt, auch Videokonferenz sind möglich.
© Foto: Bernd Settnik/dpa

Keine Reaktion auf Datenschutz-Mängel: Bildungsverwaltung ignoriert Kritik an Berliner Lernplattform

Noch nie war digitales Lernen so wichtig wie heute. Der Streit um den „Lernraum Berlin“ zeigt: Die Bildungsverwaltung ist nicht auf der Höhe der Zeit.

Er ist das Instrument für den digitalen Unterricht im heimischen Kinderzimmer und könnte – im Fall steigender Infektionszahlen – noch wichtiger werden: Der „Lernraum Berlin“. Kostenfrei bereitgestellt von der Senatsverwaltung für Bildung, bietet er Lehrern die Möglichkeit zur Einrichtung von Online-Kursräumen für Unterricht und Schulorganisation, enthält Kursvorlagen und ermöglicht Foren.

Die vielleicht wichtigste Funktion: Über den „Lernraum Berlin“ lassen sich Videokonferenzen abhalten. Von Datenschützern kritisierte Anbieter werden somit verzichtbar – auch wenn Lehrkräfte wie Schüler der Einfachheit halber noch immer häufig auf andere Dienste zurückgreifen.

Doch der „Lernraum Berlin“ hat ein Problem: Erstens wird er längst nicht von allen Schulen und Lehrern genutzt – Schätzungen gehen von 40.000 Anmeldungen und damit nur rund zehn Prozent aller Schüler und Lehrer aus. Zweitens bestehen an der Frage, ob der „Lernraum Berlin“ datenschutzkonform betrieben wird, große Zweifel.

In einem Schreiben der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, das dem Tagesspiegel vorliegt, erklärt diese, sie müsse davon ausgehen, „dass der Lernraum nicht entsprechend der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung betrieben wird.“

Konkret kritisiert Smoltczyk, dass die Einwilligungserklärung zur Nutzung des „Lernraum Berlin“ wohl kaum dem Kriterium einer „informierten Einwilligung“ entspricht. Sie halte eine Einwilligung im Schulkontext für „per se problematisch“, erklärt Smoltczyk.

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Sie merkt an, diese könne nur dann freiwillig sein, wenn Schüler „bei Nichterteilung eine Möglichkeit erhalten, die Materialien auf einem alternativen Weg zu erhalten, ohne Nachteile zu erleiden. Wie dies umgesetzt wird, lässt sich der Einwilligungserklärung nicht entnehmen.“

Datenschutzbeauftragte widerspricht Darstellung der Verwaltung

Hinzu kommt: Eine Prüfung des „Lernraum Berlin“ auf Datenschutzkonformität war bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Verantwortlich dafür ist Smoltczyk zufolge die Weigerung der Bildungsverwaltung, ihr die bereits im Februar im Zuge der Eröffnung eines Prüfverfahrens angeforderten Unterlagen zuzuliefern.

Auslöser für die Anfrage waren „Hinweise über angebliche Missstände, welche der Lernraum Berlin aufweisen soll“, erklärt Smoltczyk in dem Schreiben weiter und ergänzt: „Eine Reaktion auf unsere Aufforderung seitens der Senatsverwaltung ist bis heute nicht erfolgt.“

Pikant: Im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz des Abgeordnetenhauses hatte Bildungsstaatssekretärin Beate Stoffers (SPD) im Oktober 2019 erklärt, eine Einbindung der Datenschutzbehörde für den seit 2005 existierenden Lernraum Berlin habe „selbstverständlich“ stattgefunden.

Smoltczyk, die schon damals widersprochen hatte, stellt nun klar: „Eine Einbindung meiner Behörde in das Projekt Lernraum hat nicht stattgefunden.“ Weil die Senatsverwaltung eine Reaktion auf das im Februar eröffnete Prüfverfahren bis Ende Mai schuldig geblieben war, erneuerte die Behörde Smoltczyks ihre Aufforderung vor wenigen Wochen. Bis zum vergangenen Freitag hatte sich in der Sache nichts getan.

CDU kritisiert „feudale Regierungsverständnis“ von Sandra Scheeres

Während die Aussagen Smoltczyks wohl vor allem Staatssekretärin Stoffers in Bedrängnis bringen dürfte, ärgert sich Dirk Stettner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, über das aus seiner Sicht „feudale Regierungsverständnis“ der Bildungsverwaltung.

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„Man fühlt sich als Abgeordneter mindestens in die Irre geführt“, erklärt Stettner mit Blick auf die mutmaßliche Falschaussage von Stoffers vor dem Ausschuss und kritisiert, dass die Bildungsverwaltung zwar um die Probleme des „Lernraum Berlin“ mit dem Datenschutz wisse, aber dennoch nicht mit der Behörde Smoltczyks zusammenarbeite.

„Die Senatsverwaltung verweigert sich der Zusammenarbeit, auch weil es ganz offensichtlich an Sensibilität für die Bedeutung von Datenschutzfragen fehlt“, moniert Stettner. Er wiederum fordert, dass die Bildungsverwaltung eine bereits in mehreren Bundesländern verwendete Cloud einführt und alle Schüler und Lehrer mit mobilen Endgeräten ausstattet. Beides ließe sich während der anstehenden Sommerferien umsetzen, erklärt Stettner.

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