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Für den umstrittenen Ausbau der Kurpromenade drohen den Anwohnern auch noch hohe Erschließungsbeiträge.
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Ausbau der Kurpromenade: Streit um Mini-Straße: "Ich habe mich bedauerlicherweise vertan"

Anwohner zweifelten die genannte Fahrzeugzahl von vornherein an. Jetzt räumt Frank Bewig (CDU) ein, dass er sich bei der Zeiteinheit vertan hat.

„Ich habe mich bedauerlicherweise in der letzten BVV bei der Frage der Frequentierung in der Einheit vertan“, schrieb Frank Bewig dem Tagesspiegel in der Nacht zum Donnerstag. „Die Verkehrszählung hat nicht 331 Kfz in der Stunde, sondern am Tag gezählt.“ Das stützt die Argumente der Anwohner, die unter Hinweis auf die eher geringe Frequentierung einen aufwändigen Ausbau mit befestigten Gehsteigen und die Fällung von zahlreichen Bäumen im Rahmen des notwendigen Baus von Regenwasserkanälen in der Kladower Kurpromenade ablehnen.

Trotzdem Einstufung als Wohnstraße

„Insgesamt ändert sich aber nichts an der Einordnung als Wohnstraße“, kontert Bewig. „Nur von der Verkehrsbelastung ausgehend könnte man zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen Wohnweg handelt.“ Aufgrund der Straßenlänge von circa 1100 Metern und der einmündenden Straßen würde die Funktion der Kurpromenade gemäß der Richtlinie für die Anlegung von Stadtstraßen eher einer Sammelstraße entsprechen. „Um dauerhaft die Verkehrssicherheit und die Benutzbarkeit sowohl für Schulkinder als auch für Menschen mit Behinderung sicherstellen zu können, ist der Ausbau der Straßen dringend erforderlich“, so der Stadtrat. Wegen der geringen Verkehrsbelastung sei das Straßen- und Grünflächenamt bei der Bemessung auf den Querschnittstyp einer Wohnstraße zurückgegangen.

Baustadtrat Frank Bewig (CDU).
Baustadtrat Frank Bewig (CDU).
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„Aus Sicherheitsgründen muss grundsätzlich der Begegnungsfall Pkw/Lkw möglich sein“, erläutert Bewig. Daraus ergebe sich eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. „Das Parken am Fahrbahnrand ist somit möglich und erwünscht, da das wechselseitige Parken die gefahrene Geschwindigkeit mindert.“ Der Sicherheitsabstand zu Bäumen müsse laut der Richtlinie mindestens einen Meter betragen, das Lichtraumprofil sei bis zu einer Höhe von 4,50 Metern freizuhalten. Der Bau von Gehwegen diene der Schulwegsicherung und der gefahrlosen Benutzung der Straße durch mobilitätseingeschränkte Personen. Nach der AV Geh- und Radwege sei eine beidseitige Anlegung erforderlich, wobei die Regelbreite 2,50 Meter ist und eine Breite von zwei Metern, wie sie auf der Straßenseite ohne Beleuchtung vorgesehen ist, soll nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Eine Abweichung bei den Maßen sei aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.

Wie berichtet, wird sich der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grünflächen der BVV am kommenden Dienstag (ab 17 Uhr im Rathaus) mit einem Antrag der Grünen befassen, der fordert, die Bäume zu erhalten und den Ausbau auf einen Wohnweg zu beschränken. Zwei der drei dafür notwendigen Kriterien der Richtlinie für die Anlegung von Stadtstraßen scheinen nunmehr erfüllt, neben der vorherrschenden Bebauung durch Reihen- und Einfamilienhäuser auch die Verkehrsbelastung von unter 150 Fahrzeugen pro Stunde. Als Straßenlänge sind hier allerdings nur bis zu circa 100 Meter vorgesehen, also gerade einmal ein Zehntel der tatsächlichen Länge der Kurpromenade. Allerdings ist das Amt auch bei der Behandlung als Wohnstraße (bis circa 300 Meter) von der Richtlinie abgewichen. Ein Beschluss des Ausschusses könnte am folgenden Mittwoch in der Bezirksverordnetenversammlung behandelt werden.

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Rainer W. During

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