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Ab Mitte Mai 2015 dürfen Hunde künftig nur noch auf den Wegen oberhalb der beiden Seen frei umherlaufen. Nach Angaben des Bezirksamts tragen gewerbliche Hundeausführdienste zu den Nutzungskonflikten bei.
© Doris Spiekermann-Klaas

Hundeverbot am Schlachtensee: Der Gang vor Gericht ist keine gute Idee

Womöglich werden bald Richter über das Hundeverbot am Schlachtensee befinden müssen. An einer generellen hundepolitischen Diskussion kann den meisten Frauchen und Herrchen aber kaum gelegen sein. Besser als der Gang vors Gericht wäre deshalb: Toleranz. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Das Ufer des Berliner Schlachtensees wird, so viel ist absehbar, demnächst den Frontverlauf einer juristischen Auseinandersetzung um den Hundeauslauf markieren. Wo und wie sie stattfindet, ist noch offen. Ebenso eine andere, vielleicht wichtigere Frage: Wie nützlich wird es für die Halter sein, wenn sie den Kampf gewinnen?

Dass es so kommt, ist möglich. Das Bezirksamt betritt Neuland und spricht von einer „Regelung“. Tatsächlich geregelt wird aber nur die Grenze des Hundeauslaufgebiets, in dem die Tiere leinenfrei bleiben dürfen. Darum geht es nicht in dem Streit. Es geht um das Verbot, sie angeleint an den See zu führen, das nach Darstellung der Behörde im Prinzip schon länger gelten soll. Nur war es weder bekannt noch wurde es durchgesetzt. Laut Berliner Hundegesetz dürfen Hunde „an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen“ nicht mitgenommen werden. Weil der Schlachtensee ein Badegewässer sei, müsse sein Ufer eine Badestelle sein. Also Hunde verboten.

Keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein Verbot?

Eine schöne Logik, der Hundefreunde trefflich entgegenhalten, dass „Stellen“ keine „Gewässer“ sind. Festlegen müsste sich der Bezirk auch, ob er ein bestehendes Verbot jetzt nur deutlicher macht oder den Uferstreifen als Badestelle neu auszeichnet, also tatsächlich etwas regelt. Damit man wüsste, wogegen man vor dem Verwaltungsgericht klagen kann – oder sich besser ein Bußgeld verpassen lässt und dagegen vors Amtsgericht zieht. In jedem Fall wäre zu klären, ob Badestellen im juristischen Sinn Orte sein können, an denen man, wie am Schlachtensee häufiger, vom Ufer aus gar nicht ins Wasser gelangt. Am Ende könnte die Erkenntnis stehen, dass es für ein umfassendes Verbot keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.

Ein Sieg? Fehlende Rechtsgrundlagen kann man schaffen. Im Hundegesetz, das die Bezirke ermächtigen könnte, hundefreie Zonen auszuweisen, etwa in überstrapazierten Grünanlagen. Gewiss, dafür bedürfte es einer politischen Mehrheit in der Hundehauptstadt. Es wäre jedoch auch ein interessantes Thema für ein Volksbegehren. Dann wäre noch über den großzügigen Zuschnitt der Auslaufgebiete zu reden, die von Profi-Gassi-Diensten stark beansprucht werden.

Die juristische Schlacht um den Auslauf am See könnte damit den Einstieg in eine hundepolitische Diskussion bedeuten, die von den meisten Frauchen und Herrchen wohl kaum gewünscht werden kann. Mit Blick auf die Folgen könnte es daher ratsam sein, die Gerichte zu meiden. Es spricht für die legendäre Toleranz Berlins, dass hier Hunde einen städtischen Badesee usurpieren durften. Aber es ist wie mit Zigaretten in Gaststätten, es kommt der Punkt, an dem es einfach nicht mehr geht. Was immer normal war, im Rückblick wird es unvorstellbar. Und eklig.

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