Berlin-Mitte: Bezirke dürfen doch nach Ferienwohnungen im Internet suchen
Der Einspruch des Berliner Datenschutzbeauftragten ist vom Tisch. Zuvor hatten die Grünen von einer "peinlichen Gesetzeslücke" gesprochen. Auch eine ehemalige SPD-Senatorin verstand die Welt nicht mehr.
Selbst die ehemalige Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) meldete sich empört zu Wort. Das den Bezirksämtern auferlegte Verbot zur Internetrecherche von Ferienwohnungen „verstehe, wer will“. Frau Stahmer zumindest verstand es nicht. „Wenn das so wäre, dürften die suchenden Ämter auch nicht Zeitung lesen“, schrieb sie dem Tagesspiegel.
Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte dem Bezirksamt Mitte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass das Aufspüren von nicht angemeldeten Ferienwohnungen per Internetrecherche nicht durch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gedeckt sei. Im Gesetz wird explizit erwähnt, was erlaubt ist: Abfrage beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Wirtschaftsamt, Grundbuchamt, Handelsregister, Investitionsbank Berlin und bei anderen Bezirksämtern.
Das Internet kommt in der Aufzählung nicht vor, also sei es auch als Datenquelle ausgeschlossen. Darüber habe man im Gesetzgebungsverfahren mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch Einvernehmen erzielt, sagte der Sprecher des Datenschutzbeauftragten, Joachim-Martin Mehlitz, dem Tagesspiegel. „Die Senatsverwaltung sieht das genauso wie wir.“
Seltsam nur, dass in der Öffentlichkeit und im Parlament immer vom Internet als probatem Hilfsmittel für Recherchen ausgegangen wurde. „Wir waren uns nicht bewusst, dass das Internet extra ins Gesetz reingeschrieben werden muss“, sagte SPD-Wohnungsexpertin Iris Spranger. Die Grünen hatten dies in einem Änderungsantrag zum Gesetz vorgeschlagen, waren aber von der rot-schwarzen Koalition abgewiesen worden. Jetzt sprechen sie von einer „peinlichen Gesetzeslücke“ und fordern schnelle Nachbesserung.
Die Senatsverwaltung hatte eine bessere Idee. Man habe die „angebliche Gesetzeslücke“ am Montagmorgen mit dem Datenschutzbeauftragten Dix erörtert, erklärte Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (SPD) dieser Zeitung. Dabei wurde erneut Einvernehmen hergestellt, wenn auch ein etwas anderes. Zu den „notwendigen Ermittlungen“ dürften die Bezirksämter „jede Art von Medien, auch das Internet“ nutzen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Senatsverwaltung und Datenschutzbeauftragtem.
Eine Ergänzung des Gesetzestextes sei nicht erforderlich, sagte Lütke Daldrup. Die Recherchen im Grundbuchamt oder beim Handelsregister würden erst dann erfolgen, „wenn schon eine Nutzung als Ferienwohnung bekannt geworden ist“, durch eine Internetrecherche oder Hinweise aus der Nachbarschaft.
Von den vermuteten 12 000 Ferienwohnungen wurden bislang rund 6000 angezeigt. Sie erhalten eine zweijährige Schonfrist. Wer seine Ferienwohnung nicht anzeigt und später ermittelt wird, kann mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro belegt werden.