Flüchtlinge in Kreuzberg: Bezirk legt Beschwerde wegen Gerhart-Hauptmann-Schule ein
Friedrichshain-Kreuzberg darf die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Friedrichshain-Kreuzberg nicht ohne weiteres räumen lassen, entschied das Verwaltungsgericht. Jetzt geht der Bezirk vor die nächste Instanz.
Das Bezirksamt hat am Dienstag entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule Beschwerde einzulegen, sagte Bezirksamtssprecher Sascha Langenbach. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung prüfen. "Das Verwaltungsgericht hat unsere Argumente nicht ausreichend gewürdigt", sagte Langenbach.
Da der Bezirk mit den Flüchtlingen eine Art zivilrechtliche Vereinbarung getroffen habe, müsse er sich einen Räumungstitel beim Zivilgericht holen, wenn er will, dass die Flüchtlinge die Schule verlassen, entschied die 1. Kammer des Gerichts unter Wilfried Peters, die schon öfter mit dem Thema zu tun hatte.
In der Begründung hieß es: Das ehemalige Schulgebäude sei keine öffentliche Einrichtung mehr und diene keinem unmittelbaren öffentlichen Zweck. Zudem sei unklar, ob das Bezirksamt den Aufenthalt der Flüchtlinge im Gebäude nicht durch verschiedene Vereinbarungen erlaubt habe. Daher sei eine zivilgerichtliche Klärung vorrangig. Das Bezirksamt habe nicht versucht, die Schule auf dem Zivilrechtsweg räumen zu lassen, "obwohl ihm dies ohne weiteres möglich gewesen wäre".
Bezirksprecher: Kein Kontakt zu den Flüchtlingen
Die Schule frei zu bekommen, um sie zu einem internationalen Flüchtlingszentrum umzubauen, bleibe das Ziel des Bezirks, sagte Langenbach. Die Immobilie eigne sich nicht "zum temporären oder dauerhaften Wohnen von Menschen". Aber: "So lange weiterhin Menschen in der Gerhart-Hauptmann-Schule leben, gibt es keine Chance, dort auch nur Teilarbeiten vorzunehmen."
Aktuell gebe es keinen Kontakt zwischen Bezirk und Flüchtlingen, abgesehen von den gerichtlichen Auseinandersetzungen. Es lebten derzeit noch 20 Menschen in der Schule. Das Sicherheitsrisiko, auch für die Anwohner, sei hoch, sagte das Bezirksamt. Dass das Gericht dieser Auffassung nicht gefolgt sei, "akzeptieren wir". Langenbach zufolge kochen die Bewohner in der Schule über offenem Feuer, da es keine Küche gibt.
Aktuell leben 20 Menschen in der Schule
Seit Ende 2012 besetzt eine Gruppe von Flüchtlingen die ehemalige Schule in Berlin-Kreuzberg, die der Bezirk zu einem internationalen Flüchtlingszentrum umbauen möchte. Im Februar hatte der Bezirk die Flüchtlinge per Brief aufgefordert, die Schule bis zum 19. März zu verlassen. Die Flüchtlinge hatten daraufhin Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt und kamen der Aufforderung des Bezirks nicht nach. Schon vor der heutigen Entscheidung waren die Flüchtlinge aus der Schule immer wieder gegen den Bezirk vor Gericht erfolgreich.
Derzeit wohnen noch 20 Menschen in der Schule. Zuvor hatte der Bezirk 45 Flüchtlingen vorübergehend durch eine Nutzungsvereinbarung ein Bleiberecht eingeräumt und Hausausweise ausgestellt. Allein in diesem Jahr sind dem Bezirk Kosten in Höhe von 460.000 Euro entstanden - für Wachschutz, Instandhaltung, Müllabfuhr. Die Schule ist seit mehr als zwei Jahren besetzt, zuvor hatten einige ihrer Bewohner auf dem Oranienplatz campiert.
Die Schule ist keine Dauerlösung
Im Sommer 2014 war die Besetzung der Schule eskaliert, als mehrere Bewohner aufs Dach stiegen und drohten, im Fall einer Räumung herunterzuspringen. Allein der Polizeieinsatz rund um dieses Spektakel kostete nach Angaben der Innenverwaltung mehr als fünf Millionen Euro. Für eine Räumung der Schule wäre ein erneuter massiver Polizeieinsatz erforderlich. Der Bezirk müsste dafür um Amtshilfe bitten.
In letzter Zeit hat sich die Lage zwar beruhigt, aber die Schule gilt weiter als problematisch zum Wohnen; das Ganze kann, darüber besteht Einigkeit, keine Dauerlösung sein.
Auch die Gerichte mussten sich immer wieder mit verschiedenen Aspekten der Thematik befassen – sei es mit der Frage, ob den Protestierenden bei einer anderen Dach-Besetzung Essen auf das Dach gebracht werden durfte (nein), sei es mit jener, welches Gericht überhaupt in der Räumungsfrage zuständig ist (nach einigem Hin und Her nun doch das Verwaltungsgericht), sei es mit der Abschiebung einzelner Flüchtlinge. Weitere Verfahren sind zu erwarten.