Gerhart-Hauptmann-Schule: Berlin muss Räumung in Kreuzberg allein bezahlen
Das Land Berlin bleibt auf den Kosten für den Polizeieinsatz rund um die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule Ende Juni und Anfang Juli sitzen. Dabei wurden 169 000 Einsatzstunden geleistet.
Der Versuch, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg an den auf mindestens fünf Millionen Euro geschätzten Kosten des Einsatzes an der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule zu beteiligen, ist gescheitert. „Meine Vermutung, dass eine solche Beteiligung leider wenig aussichtsreich ist, bestätigt sich durch die Prüfung“, sagte Innensenator Frank Henkel (CDU) dem Tagesspiegel am Donnerstag. „Dennoch war es mir wichtig, es zu versuchen.“
Der Umfang und die Dauer des Einsatzes „wären vermeidbar gewesen, wenn der Bezirk konsequent gehandelt hätte“. Die Missstände habe der Bezirk selbst herbeigeführt, „und die Polizei darf dafür jetzt zahlen“. Das sei Geld, das woanders für die Sicherheit fehle. „Das empfinde ich persönlich als falsch, aber so ist nun mal die Rechtslage“, sagte Henkel.
Nach Auskunft von Innenstaatssekretär Bernd Krömer haben Berliner Polizisten bei ihrem zweiwöchigen Einsatz an der von Flüchtlingen besetzten früheren Schule rund 76 000 Einsatzkräftestunden geleistet. Diese Gesamtzahl gab Krömer jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer bekannt. Dazu kommen die Arbeitsstunden, die Beamte der Bundespolizei oder von Unterstützungskräften aus anderen Bundesländern leisteten. Die summieren sich zusammen auf weitere 93 000 Einsatzkräftestunden. Insgesamt wurden also rund 169 000 Einsatzkräftestunden verbraucht. Die Kosten für den Einsatz „dürften fünf Millionen Euro überschreiten“, so Krömer.
Die Berliner Polizei erhielt während des Einsatzes teils mehrtägige Unterstützung aus den Ländern Brandenburg, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Sachsen, Hessen und Niedersachsen. Auch die Bundespolizei beteiligte sich mit 41 000 Einsatzkräftestunden. Die Unterstützungskräfte halfen Krömer zufolge unter anderem bei Absperrmaßnahmen und beim Schutz von Versammlungen.