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Foto: Bernd Settnik/dpa
© dpa

Guben: Bestechung mit dem Rasenmäher

Grundstückspflege gegen städtische Aufträge: Gubens suspendierter Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner ist wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt worden.

Mit diesem klaren Richterspruch hatte Klaus-Dieter Hübner ganz sicher nicht gerechnet: Zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung wurde der vom Dienst suspendierte Bürgermeister der 18.000-Einwohnerstadt Guben am Mittwoch verurteilt – unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue.

Für das Cottbuser Landgericht stand fest, dass sich der 63-jährige FDP-Politiker mehrere Jahre lang sein großes Wochenendgrundstück durch eine Gartenbaufirma pflegen ließ. Im Gegenzug habe sich Hübner als Bürgermeister dafür eingesetzt, dass die Firma lukrative Rahmenverträge von der Stadt erhielt, begründeten die Richter ihr Urteil. Zwischen 2005 und 2012 habe die Gartenbaufirma auf Hübners Grundstück Leistungen im Wert von mindestens 10.000 Euro erbracht, stellten die Richter fest. Für keine einzige davon habe es einen Zahlungsnachweis gegeben. Klaus-Dieter Hübner hatte die Vorwürfe in dem vor etwa einem Jahr begonnenen Korruptionsprozess stets bestritten und behauptet, das Geld sei immer bar bezahlt worden. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte auch den ehemaligen Chef des Gartenbaucenters wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten.

Hübner, der sich als „Opfer einer politischen Justiz“ sieht, soll zudem über die Gubener Stadtkasse private Anwaltskosten von mehreren tausend Euro abgerechnet haben. Sollte das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden, würde er seinen Beamtenstatus verlieren. Dies ist bei Freiheitsstrafen von zwölf Monaten und mehr der Fall – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.

Beobachter gehen aber davon aus, dass die Verteidigung, die Freispruch gefordert hatte, Revision einlegen wird. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird, kann in Guben ein neuer Bürgermeister gewählt werden.

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