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Gegendemonstranten zur "Querdenker"-Demo in Bremen stehen Polizisten gegenüber.
© Sina Schuldt/dpa
Update

Protest an Silvester: Berlins Polizeipräsidentin will Querdenken-Demo begrenzen

Die Karlsruher Richter hatten das Demo-Verbot der Stadt Bremen bestätigt. Barbara Slowik sieht darin eine neue Grundlage für Auflagen für den Silvester-Protest in Berlin.

Man wird sich diesen Beschluss sehr genau anschauen in Berlin. Wochenlang mobilisierte die „Querdenken“-Bewegung aus Kritikern der politischen Pandemie-Maßnahmen, Verschwörungstheoretikern und Leugnern des Coronavirus zur „Advents Mega Demonstration“ in die Hansestadt Bremen. Bis zu 20.000 Teilnehmende waren für den Sonnabend bei der Polizei für die Veranstaltung angemeldet worden – für die deutsche Justiz angesichts der zu erwartenden Hygiene-Verstöße zu viele.

Nachdem zunächst das Ordnungsamt der Stadt Bremen ein Verbot ausgesprochen hatte, bekräftigte nun in höchster Instanz das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren das Demonstrationsverbot für jegliche „Querdenken“-Versammlungen am Sonnabend in Bremen.

Die Karlsruher Richter folgen damit dem zuständigen Oberverwaltungsgericht, welches zuvor das Verbot mit den zu erwartenden Verstößen gegen die Pandemie-Auflagen und einer möglichen Gefahr für die Öffentlichkeit durch eine prognostizierte hohe Teilnehmerzahl erklärte.

Im Sommer hatte Karlsruhe bereits einen Eilantrag auf eine dauerhafte „Mahnwache“ der Corona-Leugner und -Skeptiker im Berliner Regierungsviertel abgelehnt. Der Beschluss des höchsten deutschen Gerichts ist nun aber der erste, der sich auf eine Demonstration der sogenannten „Querdenker“ bezieht.

Das weckt auch in Berlin die Hoffnungen, juristisch gegen geplante Demonstrationen dieser Art vorgehen zu können. Im Fokus steht dabei vor allem die für den Silvesterabend in Berlin geplante Großdemonstration, bei der auf der Straße des 17. Juni protestiert werden soll.

Innensenator: Wir werden uns das genau angucken

„Wir schauen mit großer Sorge auf die geplante Silvester-Demo, weil hier ein erneutes Infektionsrisiko droht“, sagte ein Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) dem Tagesspiegel am Sonntag. „Wir müssen nach den Erfahrungen in Berlin oder auch Leipzig fest davon ausgehen, dass die Infektionsschutzregeln wieder bewusst gebrochen werden.“

Zur Entscheidung in Bremen könne sich der Senat noch nicht abschließend äußern, da ihm die Begründung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht vorliege. „Wir werden diese aber sehr genau lesen.“

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Benedikt Lux, Innenexperte der Grünen, sagte dem Tagesspiegel zu dem Urteil: „Nach meiner Einschätzung kann das eine Grundlage sein, um die Querdenker-Demonstration an Silvester in Berlin streng zu beauflagen oder sogar zu verbieten. Ich fordere die zuständigen Berliner Behörden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Infektionsschutz einzuhalten.“

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik fordert, die Teilnehmerzahl einer für Silvester geplanten „Querdenken“-Demo zu beschränken. „Viele befürchten, dass die auf der Straße des 17. Juni angemeldete Demonstration „faktisch eine große Silvesterparty der Querdenker unter dem Deckmantel einer Versammlung“ werden könne“, zitierte die Berliner Morgenpost Slowik. Auch mit Blick auf das bestätigtes Verbot der Demo in Bremen gebe es eine neue Grundlage für Auflagen.

Berlins Sprecher der Gewerkschaft der Polizei wird in dem Bericht mit den Worten zitiert, die Demonstration bereite Sorgen, auch weil die Polizei nicht mit viel Unterstützung aus anderen Ländern rechnen könne.

Kritik an spontanem Demo-Verbot

In der Vergangenheit versuchten bereits verschiedene Städte, die Demonstrationen der Bewegung aus Gründen des Infektionsschutzes zu untersagen oder mit strengen Auflagen zu versehen. Besonders viel Aufmerksamkeit erlangte das von der Berliner Versammlungsbehörde ausgesprochene Verbot für eine Großdemonstration der Maßnahmen-Skeptiker, die für den 29. August angemeldet war.

Die Anordnung wurde einen Tag vor der geplanten Großdemo schließlich vom Oberverwaltungsgericht gekippt. Kritiker warfen dem Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) damals vor, dass das später wieder einkassierte Demoverbot auch aus politischer Motivation und nicht nur aus Gründen des Infektionsschutzes erfolgt sei.

Minister Geisel: Verfassungsschutz sieht genau hin

Geisel schließt mittlerweile eine Beobachtung der „Querdenken“-Bewegung durch den Verfassungsschutz nicht aus. „Wir beobachten ganz klar extremistische und antisemitische Tendenzen. Deswegen muss auch der Verfassungsschutz sehr genau hinsehen“, sagte Geisel der Deutschen Presse-Agentur. Eine abschließende Bewertung der Frage sei in Berlin aber noch nicht erfolgt.

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Die eigentliche Herausforderung bei dem Thema ist laut Geisel die Unterscheidung: Wer ist Extremist, wer ist Antisemit, und wer steht auf dem Boden des Grundgesetzes? „Es gibt in der Bewegung Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien und Personen, die sichtbar geworden sind. Das ist schon sehr, sehr eindeutig.“ Der Verfassungsschutz müsse klären, ob die Gesellschaft es hier nicht mit einem neuen Extremismusphänomen zu tun habe.

Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) warnte vor Angriffen auf die Demokratie aus der „Querdenker“-Szene. „Wir als Staat müssen wachsam sein, wenn die Demokratie angegriffen wird. Oder wenn unsere demokratischen Organe bedroht werden, wie neulich, als Störer in den Bundestag eingedrungen sind und Abgeordnete daran hindern wollten, ihrer Arbeit nachzugehen“, sagte Giffey den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Korrektur: An mehreren Stellen im Artikel war von einem Urteil des Verfassungsgerichts die Rede. Es handelt sich aber um einen Beschluss. Wir haben den Fehler korrigiert.

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