zum Hauptinhalt
Die Fahrerin dieses Kleinwagens ist dauerhaft schwerstbehindert, nachdem ihr auf dem Ku'damm ein Raser in einem 500 PS starken BMW ins Auto gekracht war.
© Paul Zinken/dpa
Update

Bundesratsinitiative gegen Raserei geplant: Berlins Justizsenator will PS-Grenze für Fahranfänger

Die Zahl der illegalen Autorennen auf Berlins Straßen wächst seit Jahren. Als Abhilfe will der Senat eine bundesweite PS-Beschränkung für Fahranfänger.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) plant eine Bundesratsinitiative, um "die Überlassung hochmotorisierter Fahrzeuge an Fahranfänger" zu verhindern. Damit soll die seit Jahren wachsende Zahl der illegalen Kraftfahrzeugrennen auf den Straßen der Stadt langfristig unter Kontrolle gebracht werden. "Ich bin nicht bereit, weiter hinzunehmen, dass die Stadt zur Rennstrecke verkommt", sagte der Senator.

Bei einer Pressekonferenz zur Anwendung des 2017 eingeführten "Raser-Paragrafen" im Strafgesetzbuch sagte Behrendt am Dienstag, er wolle demnächst "bei den befreundeten Bundesländern nachfragen" und zur Bundesratssitzung im Juni eine Initiative einbringen, die beispielsweise verbietet, während der ersten drei oder fünf Jahre Führerscheinbesitz typische Raser-Autos zu mieten. Denkbare Obergrenzen könnten 200 oder 250 PS sein.

Seit Oktober 2017 sind illegale Autorennen keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten. Nach Auskunft von Andreas Winkelmann, der bei der Amtsanwaltschaft die auf die Verfolgung solcher Rennen spezialisierte Abteilung leitet, wurden 2018 bei der Berliner Justiz 345 entsprechende Strafverfahren geführt. 2019 seien es 680 Verfahren gewesen, 2019 dann 871 und in diesem Jahr bis zum Stichtag 26. April bereits 298. Viele solcher Rennen endeten mit schweren Unfällen und dem Tod Unbeteiligter.

Nach Auskunft von Winkelmann sind bisher rund 880 Anklagen erhoben worden, 430 Täter seien rechtskräftig verurteilt worden, viele Verfahren noch offen. Etwa 97 Prozent der Täter seien Männer, die meisten zwischen 21 und 25 Jahren alt, viele auch etwas älter.

Die Strafen reichten von Geldbußen in Höhe zweier Monatsgehälter plus Führerscheinsperre bis hin zu lebenslanger Haft für einen Raser, der auf der Flucht vor der Polizei eine unbeteiligte junge Frau und seinen Beifahrer umgebracht hatte.

"Corona-Schwemme" bei Rasern in Berlin

"Im vergangenen Jahr haben wir eine regelrechte Corona-Schwemme erlebt", sagte Winkelmann: Allein in der Woche vor Ostern, als die Straßen wegen des ersten Lockdowns deutlich leerer waren als sonst, seien 32 Fahrzeuge beschlagnahmt worden.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Die Beschlagnahme der Autos als Beweisstücke sei – neben konsequenter Verfolgung durch die Polizei und Entziehung der Fahrerlaubnis – eine wesentliche Säule im Kampf gegen die Raserei, sagte Rüdiger Reiff, Leiter der Berliner Amtsanwaltschaft. Nach Möglichkeit würden die Autos als Tatmittel dauerhaft eingezogen. Das scheitere allerdings oft daran, dass die Taten mit Mietwagen begangen werden.

Behrendt verwies darauf, dass viele Raser bewusst gemietete Fahrzeuge nutzen, "weil sie wissen, wenn sie ihr eigenes Auto fahren, dann würde das bei uns bleiben". Ein gesetzliches Verbot, hochmotorisierte Autos an Fahranfänger zu vermieten, würde zwar in die gesetzliche Vertragsfreiheit eingreifen, aber dem stünde der Schutz der Allgemeinheit gegenüber, sagte der Senator. Er lobte die Amtsanwaltschaft dafür, dass sie "austestet, was die Gerichte bereit sind mitzumachen".

Vollgas bis zwei Sekunden vor Airbag-Auslösung

Nach Angaben von Oberamtsanwalt Winkelmann hat kürzlich der Bundesgerichtshof als höchste Instanz zwei Fälle bestätigt, in denen Fluchten einzelner Fahrer vor der Polizei als Rennen angeklagt und verurteilt worden waren. Diese Alleinrennen häuften sich vor allem bei sogenannten Kokstaxis, deren Fahrer verhindern wollen, als Drogendealer belangt zu werden.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Das entscheidende Kriterium, das einen Tempoverstoß (Ordnungswidrigkeit) zum Rennen (Straftat) macht, ist der Versuch des Täters, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Oft kann das anhand der Daten aus dem Bordcomputer nachgewiesen werden, in dem meist Parameter aus den letzten fünf Sekunden vor einem extremen Fahrmanöver oder einem Unfall gespeichert werden.

Beispielhaft zeigte Winkelmann das Datenprotokoll eines Unfallwagens, dessen Fahrerin mit 184 Stundenkilometer und zu 100 Prozent durchgedrücktem Gaspedal in einem Tempo-30-Bereich gerast war. Zwei Sekunden vor Auslösung der Airbags nahm sie den Fuß vom Gas und begann zu bremsen, bevor sie mit Tempo 131 in einen Lieferwagen krachte. "Die Beweislage ist relativ gut, weil wir den Bordcomputer als Zeugen gegen den Fahrer nutzen", resümierte Behrendt.

Zur Startseite