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Der Mietendeckel ist vor einer Woche vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
© Wolfgang Kumm/dpa
Update

Nach dem Mietendeckel-Aus: Berlinovo verzichtet auf Mieten-Rückforderungen

Die landeseigene Berlinovo verzichtet auf Rückforderungen der Mietdifferenzen – anders als angekündigt. Eine Frage ist noch offen.

Die landeseigene Berliner Wohnungsgesellschaft Berlinovo verzichtet nach dem Scheitern des Mietendeckels auf eine Rückforderung der durch die sogenannte Schattenmiete entstandenen Mietdifferenz. Das bestätigte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus.

Der Aufsichtsrat der Berlinovo, dem Kollatz angehört, habe das Thema in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch "am Rande diskutiert" und die Entscheidung gefällt, Mieter:innen von Wohnungen und Apartments von Rückforderungen auszunehmen.

Unklar sei lediglich, wie mit "generellen Vertragspartnern für Apartments", also beispielsweise dem Auswärtigen Amt, umgegangen werde. Dieses mietet in großem Umfang Apartments der Berlinovo für die eigenen Angestellten.

Ob Rückforderungen geltend gemacht werden oder nicht, sei noch nicht entschieden, erklärte Kollatz. "Wir sind im Aufsichtsrat zusammen mit Stadtentwicklungsverwaltung vertreten und agieren gemeinsam", sagte er weiter.

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Vor allem die Linke reagierte erleichtert auf die Entscheidung der Berlinovo. Hintergrund ist, dass diese – anders als andere landeseigene Wohnungsunternehmen – nach Inkrafttreten des Mietendeckels in Schreiben an die Mieter:innen sowie neu abgeschlossenen Mietverträgen angekündigt hatte, die durch die Absenkung der Mieten entstehende Differenz nachzufordern, sollte der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Genau das war am Donnerstag vor einer Woche geschehen.

In der Folge stehen Zehntausende Mieter:innen in der Stadt vor teils vierstelligen Rückzahlungen. Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am Dienstag einen Hilfsfonds in Höhe von zehn Millionen Euro aufgesetzt.

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