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Berliner Polizisten atmeten in Schießständen Giftstoffe ein, einige starben.
© Rainer Jensen/dpa

Giftige Schießstände: Berliner Verwaltungsgericht lehnt Klage eines Polizisten ab

Der 54-Jährige hatte argumentiert, er habe sich in unzureichend belüfteten Schießständen eine Schwermetallvergiftung zugezogen. Das Gericht lehnt die Klage ab.

Hat Thomas K. seine Erkrankung aufgrund einer Schwermetallvergiftung, weil er als Schießtrainer der Berliner Polizei in giftigen Schießständen tätig war? Die Fragen der Kausalität sind zentral in dem Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht, in dem der ehemalige Polizist K. die Polizeibehörde zwingen will, seine Krankheit als Folge seiner jahrelangen Tätigkeit als Schießstandtrainer und damit als Berufskrankheit anzuerkennen.

Zwar betonte das Gericht am Montag, dass es keine Grundsatzentscheidung treffe. Aber für unzählige Beamte, die von der Schießstandaffäre betroffen sind, dürfte der Beschluss der Richter bedeutend sein. Im Januar hatten 489 Polizisten vom Land Berlin eine finanzielle Entschädigung erhalten. Der 54-jährige K. bekam 3.000 Euro. Ein Zusammenhang zwischen Erkrankungen und dem Zustand der Schießstände, in denen Beamte jahrelang giftigen Dämpfen ausgesetzt waren, wurde offiziell nie festgestellt.

K. leidet unter starken neurologischen Beschwerden und ist kognitiv beeinträchtigt, 2003 schon wurde er als dienstunfähig eingestuft und 2008 als Polizeioberkommissar in den Ruhestand versetzt. Erst später, im Rahmen der Berichterstattung über schadstoffbelastete Schießbahnen der Polizei Ende 2015, sei ihm der Zusammenhang klar gewesen.

Keine abschließende Diagnose der Ärzte

Auch seine behandelnden Ärzte können bis heute keine abschließende Diagnose stellen, weil seine Symptome zu einer Bandbreite an Erkrankungen passt, Erkrankungen, die durch eine zu hohe Blei-, oder Quecksilberbelastung hervorgerufen werden können, aber nicht müssen.

Die Polizei bezweifelt jedoch, ob im Körper des Beamten überhaupt ein erhöhter Schwermetallwert festgestellt werden könne. Denn Schwermetalle lassen sich in Blut oder Urin nur bei akuter Belastung feststellen, danach setzten sie sich in den Geweben, in Knochen und Organen ab. Um sie auch nach langer Zeit zweifelsfrei nachzuweisen, wäre eine Untersuchung notwendig – doch weil sich die Stoffe nicht gleichmäßig im Körper verteilen, ist fraglich, wo eine Probe genommen werden sollte.

Schwermetallbelastung könne auch vom inhalierten Tabak stammen

Die Laborwerte von K., die einen deutlich erhöhten Wert nachweisen, resultierten von einer sogenannten Chelat-Therapie. Eine injizierte Substanz, die die Schwermetalle im Körper bindet, die Werte können in Urin oder Blut abgelesen werden. Eine Methode, die als umstritten gilt.

Außerdem erklärte ein Behördenvertreter vor Gericht, sei K. auch lange Raucher gewesen, die Schwermetallbelastung könne auch vom inhalierten Tabak stammen. Dass der Schießstandtrainer im Dienst den Schmauch von zwei Millionen Schuss eingeatmet hat, erwähnte der Behördenvertreter nicht.

Das Gericht lehnte die Antrag von K. ab. Der Kläger habe aber die gesetzlichen Meldefristen versäumt, etwa die Meldefrist von zehn Jahren. Und selbst nachdem die Schießstandaffäre 2015 durch einen Bericht des RBB bekannt wurde, hätte K. gleich den Schluss ziehen müssen, dass auch er betroffen sein könnte, erklärte das Gericht. Binnen drei Monaten hätte K. seine Berufskrankheit anzeigen müssen – und nicht erst im April 2016. K. kann vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen.

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