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Mitte Februar war der Mietendeckel in Kraft getreten.
© Wolfgang Kumm/picture alliance/dpa

Mietendeckel in der Hauptstadt: Berliner Vermieter rufen Bundesverfassungsgericht an

Bislang gingen beim höchsten deutschen Gericht drei Eilanträge ein. Bis zum 23. April müssen Vermieter ihren Mietern die zulässige Miethöhe mitteilen.

Berliner Vermieter wollen den Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft setzen lassen. Beim höchsten deutschen Gericht sind bislang drei Eilanträge gegen das Gesetz eingegangen, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet. Ziel der Anträge ist es demnach, kurzfristig den Mietendeckel bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen. Denn Vermieter müssen ihren Mietern bis zum 23. April die zulässige Miethöhe und deren Berechnung mitteilen.

Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel hatte Karlsruhe im Februar aus formalen Gründen verworfen. Wann über die neuen Eilanträge entschieden wird, ist offen.

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Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2021 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Auch CDU und FDP im Bundestag und im Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, nach Karlsruhe zu gehen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer Normenkontrollklage zu Fall bringen. (dpa)

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