Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Berliner Taxifahrer müssen Kartenzahlung akzeptieren
Berliner Taxifahrer müssen laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ihren Fahrgästen die Möglichkeit geben, bargeldlos mit Karte zu zahlen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.
Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch zwei Eilanträge von Taxiunternehmern zurückgewiesen. Diese richteten sich gegen die seit Mai geltende Taxentarifverordnung, wonach es in jedem Fahrzeug die Möglichkeit geben muss, bargeldlos zu zahlen. Nur wer ein funktionsfähiges Abrechnungsgerät in seinem Wagen hat und mindestens drei verschiedene, gebräuchliche Kreditkarten akzeptiert, darf seitdem Fahrgäste befördern. Die Kläger hielten sowohl die Anschaffungskosten in Höhe von 500 Euro als auch die weiteren Betriebskosten für zu hoch und sahen sich in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt.
Dem widersprach das Gericht. Die Verordnung sei "mit der Berufsfreiheit vereinbar, weil sie vernünftigen Gründen des Gemeinwohls diene". Das bargeldlose Zahlen sei weit verbreitet, hieß es in der Begründung. Gerade ausländischen Touristen werde eine Beförderung erschwert, wenn sie nicht mit Karte zahlen könnten. Zudem hielten sich die Kosten für die Anschaffung in Grenzen und könnten außerdem durch einen Kreditkartenzuschlag in Höhe von 1,50 Euro ausgeglichen werden.
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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