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Sozialwohnungen im Fanny-Hensel-Kiez in Berlin-Kreuzberg.
© Thilo Rückeis

Wohnen in der Hauptstadt: Berliner Sozialmieter müssen monatelang auf Zuschüsse warten

Weil Sozialmieten gestiegen sind, reagierte der Berliner Senat mit Mietzuschüssen. Doch das gut gemeinte Programm scheitert an der Ausführung.

Angetreten war der nicht mehr ganz neue rot-rot-grüne Senat, um Berlinern mit geringen Einkünften zu helfen: Arbeitslosen, Alleinerziehenden oder Rentnern etwa. Mieter von Sozialwohnungen sind auch darunter, denn das Land hatte in der Zeit der Sparpolitik die Wohnraumförderung gestrichen – und deshalb steigen die Sozialmieten kräftig.

Der neue Senat reagierte und half den Menschen mit „Mietzuschüssen“. Doch das gut gemeinte Programm scheitert nun an der Ausführung: Wer einen Antrag stellt, muss monatelang auf dessen Bearbeitung warten.

Sozialwohnungen sind teurer geworden

Der Chef der Berliner Baugenossenschaft Jörg Wollenberg ist eigentlich ein pragmatischer Mann. Fragt man ihn nach seiner Bewertung der ausgebremsten Bearbeitung von Anträgen über Mietzuschüsse, dann rutscht ihm aber raus: „Frechheit“. Da werbe das Land damit, Menschen in Not zu helfen. Weil es aber keine „Ausführungsvorschriften“ zur Auszahlung der Zuschüsse gibt, gehen die Mieter vorerst leer aus.

Wollenberg schrieb deshalb Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher an und nannte das „inakzeptabel“. Zumal die Mietzuschüsse an sich eine gute und angesichts der Wohnungsnot wichtige Hilfe seien: Denn sie bewahren Menschen grundsätzlich davor, aus den durch politische Entscheidungen teuer gewordenen Sozialwohnungen ausziehen zu müssen. Zumal es auch sonst keine Wohnungen am Markt gibt.

Drei Berliner, die auf Zuschüsse angewiesen sind, wohnen bei der Berliner Baugenossenschaft, alle drei sind Rentner. Ihnen half Klaus Hans Heinz dabei, Anträge zu stellen. Er ist vom „Team Wohnbalance“, das Mieter in finanziellen Notlagen für die Genossenschaft betreut: „Die haben kleine Renten und beziehen keine Transferleistungen“, sagt er. Warten mussten sie trotzdem lange.

Vorliegende Anträgen sollen „noch vor Weihnachten abgearbeitet“ werden

Mietzuschüsse im sozialen Wohnungsbau erhält, wer 30 Prozent seines „anrechenbaren Einkommens“ für die Nettokaltmiete ausgeben muss. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sagte auf Anfrage: „Der Bearbeitungsstau ist durch die Novellierung des Wohnraumgesetzes am 29. Juli entstanden.“ Der Senat habe die Mietzuschüsse deutlich erhöht. Aber die „neue Bezugsgröße“ zwinge zu einer „erheblichen Neuprogrammierung der Datenbank“. Der Verwaltung lägen 485 Anträge vor, 302 davon mit vollständigen Unterlagen seien entscheidungsfähig. „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand“ würden alle Anträge „noch vor Weihnachten abgearbeitet“.

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