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Abendlicher Berufsverkehr in Berlin
© dpa/Michael Kappeler

Entwurf des Luftreinhalteplans: Berliner sollen langsamer fahren und teurer parken

Tempo 30 auf weiteren 85 Hauptstraßenabschnitten, neun Verbotsstrecken für ältere Diesel, mehr Parkzonen und höhere Tarife – alles für bessere Berliner Luft.

Beim Thema Diesel-Fahrverbote wird es langsam ernst: Am Montag hat die Verkehrsverwaltung den Entwurf des überarbeiteten Luftreinhalteplans vorgelegt. Der liefert das Rezept, mit dem künftig überall in Berlin der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden soll.

Es weicht in einzelnen Punkten von den Vorgaben ab, die das Verwaltungsgericht im Oktober 2018 gemacht hat: Die Richter hatten elf Straßenabschnitte benannt, auf denen zwingend Durchfahrverbote für Diesel verhängt werden müssen. Die Verwaltung hat die Zahl auf 15 erhöht – überwiegend dadurch, dass Lücken zwischen dicht beieinander liegenden Teilstücken einbezogen wurden.

Durch die Verbindungen ergeben sich real neun Strecken. Sie umfassen Teile von Leipziger, Brücken-, Reinhardt-, Friedrich-, Strom-, Hermann- und Silbersteinstraße sowie Alt-Moabit und den Spandauer Damm. Für alle, die weiter dort fahren dürfen, gilt Tempo 30.

Verstöße kosten für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro

Nach Angaben von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) ergibt sich eine Gesamtlänge von 2,4 Kilometern, die Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V oder schlechter von Juli an nicht mehr passieren dürfen. Allerdings sei eine Ausnahmeregelung für Anlieger vorgesehen, damit beispielsweise Handwerker und Taxifahrer Ziele in den betroffenen Abschnitten ansteuern dürfen. Die Schilder würden im Juni montiert. „Die Polizei wird Stichproben machen“, sagte Günther; so sei es mit Innensenator Andreas Geisel (SPD) vereinbart. Verstöße kosten für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro.

An zwei Stellen will die Verwaltung auf die vom Gericht vorgegebenen Fahrverbote verzichten: am Kapweg in Reinickendorf, weil dort nur Gewerbebetriebe ansässig sind, während potenzieller Ausweichverkehr umliegende Wohnstraßen belasten würde. Und für die Leonorenstraße in Lankwitz geht der Senat davon aus, dass der Grenzwert durch Tempo 30 eingehalten werden kann.

Wie solide diese Änderungen juristisch sind, kann sich zeigen, falls die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Gericht einen Vollstreckungsantrag zu dem Urteil stellen sollte, das sie erstritten hat. Dann müsste das Gericht prüfen, ob das Urteil inhaltlich umgesetzt wird, sagte ein Gerichtssprecher. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte auf Tagesspiegel-Anfrage, man werde prüfen, ob der Luftreinhalteplan dem Ziel gerecht werde, den NO2-Grenzwert schnellstmöglich stadtweit einzuhalten. Sobald der Text vorliege, „werden wir entsprechende Konsequenzen ziehen. Relevant für eine Entscheidung ist, ob bis Ende 2019 der Grenzwert sicher unterschritten wird.“

Auf 85 Hauptstraßen soll es Tempo 30 geben

Die Verkehrs- und Umweltsenatorin Günther beschrieb am Montag die „handlungsleitende Maxime: Grenzwerte sind einzuhalten, um die Gesundheit der Berliner zu schützen. Aber auch die von der Autoindustrie betrogenen Dieselfahrer können von uns erwarten, dass wir sie nur so weit belasten wie nötig.“

Deshalb stecken in dem Gesamtpaket weitere Maßnahmen. Eine ist Tempo 30, das auf 85 Hauptstraßenabschnitten mit 10,5 Kilometern Gesamtlänge angeordnet werden soll. So sollen die besonders schadstoffintensiven Beschleunigungsvorgänge verringert werden. Damit das gelingt, sollen die Ampelschaltungen angepasst werden. „Es geht uns ja nicht darum, Staus zu produzieren“, sagte Günther.

Das Land will BVG-Busse mit Filtern nachrüsten lassen

Insgesamt sind es 117 kleinteilige Straßenabschnitte, für die das Verwaltungsgericht dem Land aufgetragen hat, für bessere Luft zu sorgen. Auf 32 dieser Abschnitte sollen parkende Autos die Luft verbessern – oder genauer: Autos, die dort nicht mehr parken, weil es kostenpflichtig wird. Der Anteil des Gebietes innerhalb des S-Bahn-Rings mit Parkraumbewirtschaftung soll von 40 auf 75 Prozent steigen.

Dabei sind die Bezirke gefragt, die nach Auskunft von Günther überwiegend mitmachen wollen. Die Ausnahme ist Charlottenburg-Wilmersdorf, wo die Ausweitung schon vor zwölf Jahren per Bürgerentscheid gestoppt worden war. Wo Parken schon kostet, soll der Stundentarif von zwei auf drei Euro steigen. Ziel ist, vor allem den Parkplatzsuchverkehr zu verringern. Die Preise für die Anwohnervignetten sollen gleich bleiben.

Die vierte Zutat im Paket muss das Land beisteuern, indem es kommunale Fahrzeuge wie BVG-Busse mit Filtern nachrüsten lässt oder Alternativen wie Gas- oder E-Fahrzeuge anschafft. Parallel werden Lastenräder gefördert.

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Stefan Jacobs

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