Wohnen in Berlin: Berliner Senat will mehr Mieterschutz
Über eine Initiative im Bundesrat strebt Rot-Rot-Grün eine Entfristung der Mietpreisbremse an. Das Mietrecht müsse wieder "sozial und fair" werden.
Geht doch: Im zweiten Anlauf hat der Senat am Dienstag nun doch den Start einer Bundesratsinitiative für mehr Mieterschutz beschlossen. Über das Länderparlament soll das Gesetz den Weg in den Bundestag finden, wo Mehrheiten für Verschärfungen des Mietrechtes allerdings eher unsicher sind. Denn CDU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag nur auf eine „Evaluation“ der Mietpreisbremse geeinigt.
Wie die Senatorin für Stadtentwicklung Katrin Lompscher (Linke) sagte, will der Senat ihren Vorstoß nun mit anderen Bundesländern abstimmen, um Mehrheiten zur organisieren. Trotzdem soll der Gesetzesentwurf möglichst noch in diesem Sommer behandelt werden, und zwar in der letzten Bundesratssitzung am 6. Juli. In den Fragen der Barrierefreiheit sowie der Umlage der Kosten von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf Mieter gehe der Gesetzesentwurf noch über den Beschluss des Abgeordnetenhauses hinaus.
Das sind die wichtigsten Änderungen
Die Mietpreisbremse, deren Gültigkeit der Bund zeitlich begrenzt hatte, wird „entfristet“. Die Ausnahme wird abgeschafft, wonach Vermieter höhere Mieten als die Bremse zulässt auch weiterhin erheben dürfen, falls diese vor Einführung des Gesetzes bereits gezahlt wurden. Für möblierte Wohnungen dürfen Vermieter nur noch einen Aufschlag von höchstens zwei Prozent des Zeitwertes der Einrichtung zu Mietbeginn verlangen.
Umfassend modernisierte Wohnungen werden nicht länger von der Mietpreisbremse verschont. Modernisierungskosten dürfen maximal mit zwei Euro je Quadratmeter innerhalb von acht Jahren umgelegt werden. Die Umlage wird von elf auf sechs Prozent gesenkt und entfällt, sobald die Kosten refinanziert sind.
Bei Härtefällen wird die Belastung durch die Miete auf 40 Prozent der Bruttowarmmiete begrenzt. Fristlose Kündigungen sind unwirksam, wenn Mietrückstände rechtzeitig bezahlt werden. Mieterhöhungen können ausschließlich mit dem Mietspiegel begründet werden. Mieterhöhungen bis zum Ortsüblichen werden auf 15 Prozent innerhalb von fünf (statt drei) Jahren begrenzt. Geänderte Mieten und Mieterhöhungen der letzten zehn (statt vier) Jahre fließen in den Mietspiegel ein. Die Regeln zur Aufstellung des Mietspiegels werden genau festgelegt und bundeseinheitlich geregelt.
„Das Mietrecht muss wieder sozial und fair werden. Mit der Bundesrats-Initiative zeigen wir, dass es Alternativen zu Mietendruck, Spekulation und Renditewahnsinn gibt“, sagte Katrin Schmidberger (Grüne).