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Im größten deutschen Sozialgericht werden jedes Jahr etliche tausend Hartz-IV-Fälle verhandelt.
© Thilo Rückeis

Keine Sozialleistung für EU-Bürger: Berliner Richter widersprechen dem Bundessozialgericht

EU-Bürger haben nicht automatisch Anspruch auf Sozialleistungen. Das hat das Sozialgericht Berlin jetzt festgestellt und widerspricht ausdrücklich dem Bundessozialgericht.

Das Berliner Sozialgericht hat jetzt entschieden, dass ein in Berlin lebender Bulgare keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat - weder auf Hartz IV noch auf Sozialhilfe. Der Mann lebt seit 2010 bei seiner Mutter in Berlin und bemühte sich nach Auffassung der Richter nicht um eine Arbeit. Im Februar 2013 beantragte er beim Jobcenter Treptow-Köpenick Hartz IV. Die Behörde lehnte mit der Begründung ab, dass der Mann nur einen Status als Arbeitssuchender habe und deswegen keine Leistungen erhalten könne. So steht es im entsprechenden Sozialgesetzbuch Dagegen klagte der Bulgare: Die Verweigerung der Unterstützung verstoße gegen EU-Recht. Das Gericht bestätigte aber die Auffassung des Jobcenters. Zudem urteilte es, dass der Mann ebenfalls keinen Anspruch auf Sozialhilfe habe. Diese gebe es laut deutschem Recht generell nicht für Menschen, die als arbeitsfähig gelten. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, da der Kläger Berufung einlegen kann.

Demgegenüber hat das Bundessozialgericht Anfang Dezember geurteilt, dass EU-Bürgern zwar kein Hartz IV zusteht, sie aber nach sechs Monaten durchaus berechtigt sind, Sozialhilfe zu beziehen. Dem widerspricht das Berliner Sozialgericht und wirft dem höchsten deutschen Sozialgericht vor, "verfassungsrechtlich nicht haltbar" geurteilt zu haben. Nach Auffassung der Berliner Richter setzt sich das Bundessozialgericht "über den Willen des Gesetzgebers" hinweg.

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