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Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt setzt sich für gewöhnlich für die Einhaltung der Verkehrsregeln ein - an seinem eigenem Fahrrad beachtet er sie jedoch nicht.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Fahrrad-Frage: Berliner Polizeichef ohne Licht am Rad unterwegs - darf der das?

Polizeipräsident Klaus Kandt ohne Reflektoren - ist das legal? Verboten? Wüssten Sie's?

Polizeipräsident Klaus Kandt war beim Pressetermin am Montag der Erste, der sein Fahrrad zwecks Diebstahlschutz mit einem besonders fest klebenden Strichcode markieren ließ – vor laufenden Kameras und klickenden Fotoapparaten. Doch die hielten auch fest, dass das Rennrad des Polizeichefs und bekennenden Fahrradpendlers (Zehlendorf – Tempelhof) nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht: Ihm fehlen diverse Reflektoren, wofür ihm seine Untergebenen jederzeit 20 Euro abnehmen könnten. Und dass Kandts für die Kameraleute präsentiertes Rad kein Licht hat, ist zwar wegen einer Ausnahmeregelung legitim, aber nicht gerade vorbildlich, zumal die Tage spürbar kürzer werden.

Die Ausnahme in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erlaubt für Rennräder bis elf Kilo Gewicht abnehmbare Lampen, die nur bei Dämmerung und Dunkelheit angebracht und benutzt werden müssen. Ansonsten gilt nach wie vor und mit Blick auf den nahenden Herbst ganz besonders: Licht ist Pflicht.

Dank der Verbreitung der bei jedem Wetter zuverlässigen Nabendynamos und einer Gesetzesnovelle von 2013 ist es für Radfahrer einfacher denn je, vorschriftsmäßig beleuchtet unterwegs zu sein. Als Alternative zum Dynamo sind seitdem auch Batterie- bzw. Akkuleuchten zugelassen, die aber fest mit dem Fahrrad verbunden sein müssen. Wer allerdings bei einer Kontrolle tagsüber funktionierende Batterielampen aus der Tasche holt oder bei Dunkelheit mit Anstecklampen unterwegs ist, kommt in Berlin erfahrungsgemäß ungestraft davon.

Alternativen zu Speichenreflektoren

Die wegen der Klunkeroptik oft unbeliebten Speichenreflektoren werden zunehmend durch die ebenso zulässigen Reflektorstreifen an den Reifen ersetzt. Bernd Zanke, Verkehrsvorstand beim Berliner ADFC, empfiehlt als weitere Alternative reflektierende Speichensticks aus Schaumstoff. Außerdem rät Zanke zu einem zweiten Rücklicht. Das ist ausdrücklich zugelassen und schon deshalb sinnvoll, weil man sich vor einer von hinten nahenden Gefahr kaum schützen kann.

Davon abgesehen sind ständig eingeschaltete Lichter oder zumindest ein vorderes Tagfahrlicht ratsam, weil man so von anderen auch aus dem Augenwinkel leichter wahrgenommen wird. Ansonsten sind Reflektoren vorn und hinten sowie an den Pedalen vorgeschrieben. Als sinnvoll gilt unter Fachleuten auch eine Warnweste. CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici stand allerdings ziemlich allein da, als er im Frühjahr eine Warnwestenpflicht forderte. Aber er will dranbleiben: „Vielleicht nehme ich es mit ins Wahlprogramm für 2016.“

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