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Kultursenator Klaus Lederer (Linke), Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD, rechts).
© Paul Zinken/dpa

„Widersprechen eklatant einem Grundpfeiler des Rechtsstaats“: Berliner Justiz kritisiert Pop und Lederer – den Senat interessiert das nicht

Wirtschaftssenatorin Pop und Kultursenator Lederer kritisierten die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverfahren bei Coronahilfen. Nun wehrt sich die Justiz.

Mit einem Brandbrief hat die Berliner Justiz gegen Äußerungen von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) zu Betrugsermittlungen bei Corona-Hilfsgeldern protestiert. In einem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärt die oberste Personalvertretung von Richtern und Staatsanwälten: Über das Verhalten von Pop und Lederer „sind wir gelinde gesagt erbost“.

Deren Kritik wertet der Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat als Frontalangriff auf die Grundlagen des Rechtsstaats und unzulässigen Eingriff der Politik. Daher fordert das Gremium von Müller, Pop und Lederer zu rügen.

Pop und Lederer hatten kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft gegen Bezieher von Coronahilfen vorgehen, die unberechtigt erhaltene Hilfsgelder freiwillig zurückgezahlt haben. Pop hatte das Vorgehen der Ermittler als „sehr fragwürdig“ bezeichnet. Lederer hatte erklärt: „Was läuft eigentlich bei der Staatsanwaltschaft, dass diese öffentlichen Ressourcen eingesetzt werden, um diese Verfahren zu betreiben?“

Mit den Verfahren setze die Staatsanwaltschaft „eine bürokratische Lawine in Gang“ und löse bei Betroffenen „Angst und Schrecken“ aus. Er finde, so Lederer, „etwas mehr Respekt vor der Gesamtlage“ sei bei den Ermittlern angebracht. Er habe „ein paar Bemühungen“ in Richtung Staatsanwaltschaft unternommen. Jedoch erfolglos. „Man läuft da gegen einen Schrubber.“

In der Justiz hat das breite Empörung ausgelöst. „Dass Senatsmitglieder mit den Grundpfeilern der Rechtsstaatlichkeit nicht vertraut sind, zumal wenn sie Politikwissenschaftlerin beziehungsweise Volljurist sind, ist schlichtweg erschreckend“, heißt es in dem Schreiben des Gremiums. „Wir leben nicht in einem System, wo die Politik nach eigenem Gusto entscheiden darf, wer mit staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert wird oder nicht. Und das ist auch gut so.“

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Die Äußerungen von Pop und Lederer „widersprechen eklatant einem Grundpfeiler der deutschen Rechtsstaatlichkeit – dem Legalitätsgrundsatz der Anklagebehörde“. Demnach muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten, wenn ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt, „Und wenn Personen Hilfsgelder als unberechtigt bezogen zurücküberweisen, dann ist das ein hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkt“, heißt es in dem dreiseitigen Schreiben weiter.

Die Staatsanwaltschaft selbst hatte erklärt, dass es bei Betrug „keine Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts“ gebe. Bei Betrug handle es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt – bei solchen muss also von Amts wegen ermittelt werden. Wenn ermittelt wird, muss es nicht zur Anklage kommen. Die Ermittlungen könnten auch eingestellt werden, etwa wenn sich zeigt, dass der Betrug nicht mit Vorsatz begangen wurde. Entlastend wirke auch die schnelle Rückzahlung.

Klaus Lederer (Die Linke), Kultursenator in Berlin.
Klaus Lederer (Die Linke), Kultursenator in Berlin.
© Fabian Sommer/dpa

Die Äußerungen der beiden Senatsmitglieder beschädigten auch massiv das Ansehen der Staatsanwaltschaft. Das Justizgremium erinnerte an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die deutschen Staatsanwaltschaften zu wenig unabhängig von der Exekutive, also der Regierung seien. „Die Äußerungen der beiden Senatoren werden diese auf europäischer Ebene bestehende Einschätzung nur befeuern“, warnt die Personalvertretung.

Die Förderbank IBB macht es Betrügern auf Druck der Politik leicht

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte würden die Fälle „gründlich durchleuchten und selbstverständlich wie seit eh und je zu Gunsten der Betroffenen freiwillige Wiedergutmachungen und missverständliche staatliche Regelungen berücksichtigen“.

Es ist ein Seitenhieb auf die vom Senat im Frühjahr 2020 bei Beginn der Pandemie eilig entworfenen Regeln für die Zahlung von Corona-Hilfen. Weil Berlin das Geld ganz schnell bereitstellen wollte, wurde bei den Nachweispflichten der Antragsteller bewusst geschludert. Selbst das Landeskriminalamt (LKA) hatte vor einem Einfallstor für zahlreiche Betrugsversuche gewarnt.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne).
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne).
© Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Verantworten muss sich dafür aber nicht die Politik. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit August 2020 gegen vier Vorstände und Mitarbeiter der Berliner Förderbank IBB wegen Untreue, ein Verfahren wurde eingestellt. Es geht um den Verdacht, dass bei der Vergabe der Gelder nicht für eine ausreichende Kontrolle der Anträge auf Missbrauch Sorge getragen worden sei. Insgesamt laufen bei der Staatsanwaltschaft 5200 Betrugsverfahren gegen Empfänger von Corona-Hilfsgeldern.

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Eine Tagesspiegel-Anfrage an die Senatskanzlei sowie an Wirtschafts- und die Kulturverwaltung blieben unbeantwortet. Immerhin einen nehmen die Richter und Staatsanwälte von ihrer Kritik aus: Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte die Vorgehensweise und die Rechtslage verständlich erklärt. Nicht alle haben es offenbar verstanden.

Wie hält es der Senat mit dem Rechtsstaat?

Dennoch scheint der Senat wenig Interesse zu haben an der Grundsatzkritik zur Gewaltenteilung und zum Rechtsstaat. Auch der Vorsitzende des Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrats (HRHS), Gregor Schikora, der Müller den Brief geschickt hatte, hat bis Montagabend noch keine Antwort vom Senat erhalten.

„Ich hatte den Eindruck, dass Wahlkampf gemacht wird auf dem Rücken der dritten Gewalt, der Rechtssprechung beziehungsweise der Staatsanwaltschaft. Und wir sind kein Spielball von parteipolitischen Auseinandersetzungen“, sagte Schikora. „Wir erwarten, dass der Regierende als Chef des Senats notfalls die Senatoren in die Schranken weist.“ Das Verhalten des Senats sei einmalig. „Wir repräsentieren die dritte Gewalt, und wir erwarten, als dritte Gewalt auch ernstgenommen zu werden“, sagte Schikora am Montag. „Das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass wir Respekt gegenüber den anderen Gewalten an den Tag legen“, erklärte Schikora mit Blick auf die Senatsmitglieder. „Sowas geht in dem Zusammenhang gar nicht.

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