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Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts dürfen Wohnungen bi zu einem halben Jahr an Touristen vermietet werden.
© Britta Pedersen/dpa

Streit um Ferienwohnungen: Berliner Gericht weicht Zweckentfremdungsverbot auf

Ein brisantes Urteil: Berlins Verwaltungsgericht gestattet die Nutzung privater Wohnungen durch Touristen an 182 Tagen im Jahr.

Eigentlich wollte der Senat das Klappern der Rollkoffer auf dem Pflaster von Prenzlauer Berg eindämmen und hatte dazu per Verordnung und Gesetz den Ferienwohnungen in Berlins Kiezen den Kampf angesagt. Doch die Löcher im dazu erlassenen „Zweckentfremdungsverbotsgesetz“ werden immer größer.

Mit dem neusten Vergleich, den Berlins Verwaltungsgericht dem Bezirk Pankow aufgezwungen hat, dürfen Berliner nun sogar an 182 Tagen im Jahr ihre Wohnung gewinnbringend an Touristen vermieten.

Christian Eckart von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs hat die neuerliche Ausnahme vom Verbot erkämpft und schildert den Fall so: Aus privaten und beruflichen Gründen sei der Eigentümer einer Wohnung in Pankow insgesamt die Hälfte des Jahres im Ausland und will in dieser Zeit seine Immobilie vermieten.

"Diese Genehmigung tut niemandem weh"

Doch das wollte der Bezirk nicht genehmigen. Der Wohnungseigentümer zog vor Gericht. Das schlug sich auf seine Seite und drängte den Bezirk zur Erteilung einer Genehmigung. Sechs Wochen billigten die Ämter dem Eigentümer zu. Der wehrte sich und darf nun die Hälfte des Jahres seine Wohnung vermieten.

„Diese Genehmigung tut niemandem weh“, sagt Rechtsanwalt Eckart. Die Wohnung würde ja sonst in der Abwesenheit ihres Eigentümers leer stehen und nicht den angespannten Wohnungsmarkt der Hauptstadt entlasten. Und nur die Wohnungsnot, mit der Berlins Senat das Zweckentfremdungsverbot rechtfertigt, erlaube einen derart weitreichenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Bürger.

Ganz überraschend kommt die Entscheidung nicht. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht ausländischen Käufern eine Vermietung ihrer Immobilie als Ferienwohnung erlaubt. Die Eigentümer nutzten die Immobilie als Zweitwohnung selbst.

Eine Kehrtwende?

Rechtsanwalt Eckart glaubt, dass damit die „Kehrtwende beim Zweckentfremdungsverbot“ gelungen ist: „Das Homesharing wird nun für ganz Berlin gelten müssen.“ Sofern es sich um selbstgenutzte Wohnungen handelt oder der Vermieter zustimmt und die Vermietung nicht gewerblich betrieben werde.

Experten bezweifeln allerdings, dass sich das so genau abgrenzen lässt. Zumal den Bezirken schon heute das Personal fehlt, um das Zweckentfremdungsgesetz überhaupt konsequent durchzusetzen.

Die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Petra Rohland sagte auf Anfrage: „Von einer Kehrtwende kann keine Rede sein.“ Der Bezirk Pankow habe mit einem Bürger vor Gericht einen „Vergleich in einem Einzelfall“ geschlossen. Weil kein Urteil gefallen ist, gebe es auch keinen Präzedenzfall. Eine Aufweichung des Zweckenfremdungsverbots werde es nicht geben. Das Gesetz werde überarbeitet. „Wir wollen den Schutz des Wohnraums noch rechtssicherer machen.“

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