Bundesratsinitiative mit Hamburg: Berlin will die Mietpreisbremse verschärfen
Der Berliner Senat will zusammen mit Hamburg die Mietpreisbremse verschärfen. Heute stellt der Regierende folgende Reform des Bundesgesetzes vor.
Heute wird der Senat eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der in Berlin wirkungslosen Mietpreisbremse beschließen. Die einzelnen Maßnahmen wird der Regierende Bürgermeister heute Nachmittag vorstellen. Hier sind die Eingriffe in den Wohnungsmarkt, mit denen der Anstieg der Mieten abgebremst werden soll.
Vermieter muss frühere Mietverträge offen legen
Der Vermieter muss beim Abschluss eines Mietvertrages seinen Mieter über die bisher eingenommene Miete informieren. Der Vermieter muss außerdem offen legen, ob eine "umfassende Modernisierung" stattgefunden hatte, die laut Gesetz dazu berechtigt, mehr Miete als das Ortsübliche zuzüglich zehn Prozent zu verlangen. Bisher musste der Mieter den Vermieter "rügen", wenn er glaubte, dass die verlangte Miete unberechtigter Weise zu hoch war.
"Ordnungswidrigkeiten" drohen bei Verstößen
Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Mietpreisbremse, wonach Vermieter bei nicht sanierten Altbauten nicht mehr als das ortsüblich zuzüglich zehn Prozent Miete verlangen dürfen, ist eine "Ordnungswidrigkeit" gegeben, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Mietwucherer sind kriminell
Der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches, der so genannte "Wucherparagraf" soll wieder so eingesetzt werden, dass er auch wirkt. Verlangt ein Vermieter für eine unsanierte Altbau-Wohnungen 20 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete, dann gilt er als "Wucherer" und verstößt gegen Paragraf 5 des Strafgesetzbuches - und macht sich strafbar. Bisher griff der Paragraf in der Praxis nicht, weil der Mieter beweisen musste, dass der Vermieter die "Notlage" am Wohnungsmarkt willentlich ausgenutzt hatte. Das war bisher schwierig, weil der Mieter belegen musste, dass er in einer Notlage gerät, weil er auf die Anmietung genau dieser einen Wohnung dieses Vermieters angewiesen ist. Diese Beweispflicht soll umgekehrt werden.
Abbremsung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete, anhand der Mieterhöhungen begründet werden können, steht im Mietspiegel. Ermittelt wird diese, indem bestehende Mietverträge herangezogen werden, die in den vergangenen vier Jahren verändert wurden, als die Miete erhöht oder gesenkt wurde. Künftig sollen Verträge herangezogen werden, die in den vergangenen sechs Jahren verändert wurden. Da die Mieten in der jüngsten Vergangenheit stärker gestiegen sind als früher, würde dies Experten zufolge den Anstieg der Durchschnittsmieten im Mietspiegel abbremsen.
Modernisierungsumlage auf Mieter senken
Bisher kann der Vermieter elf Prozent seiner Kosten für die Modernisierung einer Wohnung auf seinen Mieter umlegen - künftig sollen nur noch acht Prozent zulässig sein. Dies würde vor allem die Verdrängung von Mietern durch Modernisierungen erschweren.
Mieterhöhungen einschränken
Außerdem soll der Spielraum für Mieterhöhungen eingeschränkt werden. Bisher dürfen Vermieter die Miete alle drei Jahre um zusammen maximal 20 Prozent erhöhen, um die ortsübliche Miete zu erreichen. Dieser Zeitraum soll auf vier Jahre ausgedehnt werden.
Härteeinwand möglich
Auch das Recht des Mieters, einen Härteeinwand gegen Modernisierungen auszusprechen soll verbessert werden. Dies soll auch dann zulässig sein, wenn die Modernisierung nur zur Herstellung eines allgemein üblichen Zustandes führt.
Was die Opposition kritisiert
Katrin Schmidberger, Mietenpolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, nannte die Bundesratsinitiative einen Schritt in die richtige Richtung - aber einen zu kleinen. In Berlin werde die Mietpreisbremse auch wenn diese Bundesratsinitiative Erfolg haben sollte, weiter wirkungslos verpuffen: "Der Bestandsschutz für Wuchermieten bleibt bestehen und 40 Prozent aller Mietverträge in der Stadt würden weiterhin unter die Ausnahmeregelungen der Mietpreisbremse fallen". Damit passe dieser Vorstoß in die Reihe der anderen "wirkungslosen Maßnahmen der bloß symbolischen Mietenpolitik von Rot-Schwarz".