Nach Entwurf für Doppelhaushalt: Berlin-PC braucht etwas länger
Die Berliner Verwaltung soll moderner werden. Mit Blick auf die laufenden Haushaltsverhandlungen steht aber fest: Der Senat knausert mit Geld für die Digitalisierung.
Als hätte sie es geahnt: Vor etwas mehr als zwei Wochen erklärte die für die Digitalisierung der Verwaltung zuständige Staatssekretärin Sabine Smentek (SPD) mit Blick auf die laufenden Haushaltsverhandlungen: „Je höher der Betrag, desto schneller die Umsetzung.“ Jetzt, da der Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 vorliegt, ist klar: „Wir werden im Tempo auf keinen Fall schneller, eher langsamer.“
Diesen Schluss zog Grünen-Fachpolitiker Stefan Ziller, nachdem Smentek seiner Fraktion das Verhandlungsergebnis zum Einzelplan 25, aus dem die für den Bereich Digitalisierung vorgesehenen Finanzmittel hervorgehen, vorgestellt hatte. „Unzufrieden“ und „ein bisschen fassungslos“ sei er, räumte Ziller ein, auch wenn sich der Rückschlag angekündigt habe.
Und während Smentek selbst kein schlechtes Wort über das Verhandlungsergebnis verlieren wollte, spricht eine dem Tagesspiegel vorliegende Auswertung der Verhandlungsergebnisse aus Smenteks Hause eine andere Sprache. „Die verfügbaren Mittel sind nicht ausreichend“, heißt es darin. Im Ergebnis werde „das bereits in 2019 vorhandene strukturelle Defizit nicht abgebaut“ werden können und „sich auf die Folgejahre auswirken“.
Ursache: Statt der laut Experten zur fristgerechten Wahrnehmung der Aufgaben benötigten 180 Millionen Euro im Jahr stehen Smentek im Entwurf nur 150 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Davon gehen im Jahr 2020 zunächst 30, im Folgejahr 14 Millionen Euro als „Anlaufkosten“ für das IT-Dienstleistungszentrum ab. Von den ursprünglich beantragten 600 Millionen Euro bleiben 256 Millionen Euro übrig.
Ist die fristgerechte Einführung der E-Akte noch zu halten?
Dem Papier zufolge könnte so die „dringend gebotene Beschleunigung zur Umsetzung der vollständigen elektronischen Verfahrensabwicklung nicht erfolgen“, der Betrieb weiterer „Basisdienste zur Digitalisierung ist nicht finanziert“. Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zu Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern zur Informationssicherheit könnten nicht umgesetzt, gesetzliche Anforderungen zur Digitalen Barrierefreiheit lediglich im „Minimal-Betrieb“ wahrgenommen werden.
Drastischste und wohl unvermeidbare Konsequenz der weit hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Mittelzusage: Der Zeitplan für die Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Systeme und Arbeitsoberflächen in Bezirken und Behörden des Landes hin zum standardisierten „Berlin-PC“ ist hinfällig. „Weit mehr als die bisher geplanten zwei Legislaturperioden“ werden dafür nötig sein, ein Abschluss des Projekts „ist damit nicht mehr planbar“, heißt es in dem Schreiben.
Ob unter diesen Umständen die fristgerechte Einführung der ausschließlich elektronischen Aktenführung „E-Akte“ zum 1. Januar 2023 zu halten sein wird, beurteilen Beobachter vieler Fraktionen skeptisch. Smentek betonte, bei dem Projekt im Plan zu sein und erklärte, es gebe keinen Anlass, an der fristgerechten Einführung zu zweifeln.