Fast 200 Stellen offen: Berlin hat noch kein Personal für die Umsetzung des Mietendeckels
Rund 200 Stellen werden in Bezirken und Senatsverwaltung für die Umsetzung des umstrittenen Mietengesetzes benötigt. Davon sind bisher jedoch erst zwei besetzt.
Seit Februar ist der Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen) in Kraft, aber das dafür notwendige Personal ist in den zuständigen Bezirks- und Senatsbehörden noch nicht an Bord. Für fünf Stellen zur ministeriellen Umsetzung des Gesetzes sei "die Personalauswahl getroffen", teilte die Stadtentwicklungsverwaltung jetzt mit. Eingestellt wurden die Bediensteten offenbar noch nicht.
Besetzt wurden bisher jeweils eine Stelle in den Bezirksämtern Steglitz-Zehlendorf und Friedrichshain-Kreuzberg, weitere 19 Stellenbesetzungen werden voraussichtlich bis August folgen. Dies allerdings nur in Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg. Von den anderen sechs Bezirken, in denen schließlich auch Mieter wohnen, ist nicht die Rede.
"Weitere Stellen werden voraussichtlich bis Jahresende 2020 besetzt", heißt es in der Antwort der Stadtentwicklungsbehörde auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Florian Graf, die dem Tagesspiegel vorliegt. Die Bewerbungslage, wird tröstend hinzugefügt, werde von den Bezirken aber als "gut bis ausreichend" bezeichnet.
Insgesamt stehen den Bezirken für die Erteilung von Bescheiden (Feststellung der Stichtagsmiete, Verpflichtung zur Auskunftserteilung, "Durchsetzung der Bescheide mittels Verwaltungszwangs" und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten) insgesamt 48 Stellen zur Verfügung.
151 Stellen für Senatsverwaltung - und die meisten noch nicht ausgeschrieben
In der Senatsverwaltung sind für die Bearbeitung von Anträgen auf Kappung überhöhter Mieten ab Oktober 130 Stellen vorgesehen, weitere zehn Stellen sind für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen erteilte Bescheide zu besetzen, außerdem sind fünf ministerielle Stellen und sechs Stellen für interne Querschnittsaufgaben vorgesehen.
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Nur für die fünf Ministerialstellen ist das Auswahlverfahren abgeschlossen. Für die Querschnittsaufgaben läuft noch die Bewerbungsfrist, es liegen 25 Bewerbungen vor. Für die Widerspruchsbearbeitung gibt es 77 Bewerbungen. Die Stellen zur Bearbeitung überhöhter Mieten sind noch nicht ausgeschrieben.
270 Vermieter stellen Härtefallantrag bei Investitionsbank Berlin-Brandenburg
Sowohl in den Bezirken wie auch in der Stadtentwicklungsverwaltung sollen durchweg befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, denn der Mietendeckel gilt nur für fünf Jahre. Sollte das umstrittene Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, behalten die Bediensteten ihre befristete Stelle, es gebe aber "noch keine Überlegungen für einen anderweitigen Einsatz", so die Senatsbehörde. "Denn es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist."
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Aus der Antwort auf die CDU-Anfrage geht auch hervor, dass bisher 270 Vermieter bei der landeseigenen Investitionsbank (IBB) einen Härtefallantrag gestellt haben, von denen noch keiner beschieden ist. Außerdem zeigten bis Ende Mai 1960 Vermieter bei der IBB eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen an, die laut Mietengesetz in beschränktem Umfang möglich ist.
Über die Hälfte der Mieteranzeigen kommt aus Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte
Auch die Bezirksämter blieben nicht unbeschäftigt. Ihnen lagen bis Ende Mai 425 Anzeigen von Mietern vor. Davon betrafen 105 Fälle die Auskunftspflicht der Vermieter (erlaubte Stichtagsmiete bzw. Mietobergrenze), weitere 270 Fälle die Nichteinhaltung des Mietenstopps, in 45 Fällen ging es um die korrekte Miete bei Neuvermietungen und sechs Mieter beantragten bereits die Senkung einer "überhöhten Miete", die erst ab 22. November möglich wird.
Über die Hälfte der bisher eingereichten Anträge kamen aus Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, keine einzige Mieteranzeige meldete bisher Charlottenburg-Wilmersdorf. Bußgelder gegen Vermieter wurden von den Bezirken bisher nicht verhängt.