Zero-Emission-Zone derzeit nicht umsetzbar: Berlin gibt neues Gutachten für Verbrenner-Verbot in Auftrag
Der Senat will künftig keine Diesel und Benziner mehr in der Berliner City. Doch ob das rechtlich gelingen kann, ist offen.
Leise gleiten Autos durch die Innenstadt, auch Lastwagen und Busse stoßen keine Abgase mehr aus: So stellt sich die rot-rot-grüne Koalition künftig den motorisierten Verkehr in Berlin vor. Der Senat hat sich dazu im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (Step MoVe) auf die Einführung einer Zero-Emission-Zone verständigt. Erst soll der S-Bahnring, dann die gesamte Stadt frei von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor werden.
Doch ob und wie eine solche Zone rechtlich umsetzbar sein wird, ist noch vollkommen offen. Auch der Senat hat dazu bislang keinerlei konkreten Pläne, wie ein Verbrenner-Verbot in Berlin geregelt sein könnte. Fest steht: Nach aktuellem Gesetzesrahmen wäre die Einführung einer verbrennerfreien Zone nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags.
„Nach derzeitiger Rechtslage können Fahrverbote nicht unmittelbar mit der Senkung von Emissionen begründet werden“, weil das Bundesimmissionsschutzgesetz Kohlendioxid bislang nicht als Luftschadstoff nennt. Das Land selbst habe kein Recht, diese Grenzwertliste um einen Stoff zu erweitern, heißt es in dem Gutachten, das der Berliner CDU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Kai Wegner in Auftrag gegeben hat und das dem Tagesspiegel vorliegt. Zunächst hatte die „Berliner Morgenpost“ darüber berichtet.
CDU-Chef Wegner hält Verbrenner-Verbot für „Bevormundung“
Die Zero-Emission-Zone reihe sich ein in „verquere Einfälle“ der rot-rot-grünen Koalition, sagte Wegner. Berlin müsse Schluss machen „mit Bevormundung, überflüssiger Bürokratie und Steuergeldverschwendung“. Eine vernünftige Umweltpolitik setze Anreize und fördere den technologischen Fortschritt, sagte der CDU-Vorsitzende.
Dass der aktuelle Gesetzesrahmen nicht ausreicht, um allen Pkw mit Verbrennungsmotor die Einfahrt ins Berliner Zentrum zu verbieten, war allerdings auch den Vertretern von SPD, Linke und Grünen bereits bekannt. Schon im Step MoVe heißt es, die Einführung sei abhängig von der technologischen und rechtlichen Machbarkeit sowie der einzurichtenden Infrastruktur wie E-Ladesäulen anzustreben. Dafür gelte es, „die bundes- und landesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“.
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Dies betont auch Jan Thomsen, Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) strebe die Einführung einer Zero-Emission-Zone unter genau diesen Voraussetzungen bis zum Jahr 2030 innerhalb des S-Bahnrings an. „Insofern ist dies keine Neuigkeit, sondern Teil unserer Konzeption.“
Aber woraus genau besteht diese, abgesehen von dem erklärten Ziel? „Das Land wird bis dahin die Ladeinfrastruktur intensiv ausbauen, zudem ist auf Bund- und Länderebene über gesetzliche Anpassungen zu verhandeln“, erklärte Thomsen. Für ein attraktives Angebot an E-Fahrzeugen müsse die Industrie sorgen. Die derzeit exponenziell steigenden Absatzzahlen von E-Fahrzeugen sprächen dafür, dass dies gelingen könne.
Senat lässt Zero-Emission-Zone durch Gutachten untersuchen
Ohne eine rechtliche Änderung im Bund oder gar auf europäischer Ebene dürfte es aber schwer werden mit dem Verbrennerverbot. Ob und wie die Regelung umsetzbar wäre, soll daher nun ein Rechtsgutachten klären, das die Verkehrsverwaltung in Auftrag gegeben hat. „Neben der Prüfung der Zulässigkeit ist auch aufzuzeigen, welche Regelungen erforderlich sind, um eine Zero-Emission-Zone einzuführen“, heißt es in einem Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses.
Mögliche Wege nennt auch das Bundestagsgutachten. Eine Änderung der Rechtslage sei „nicht ausgeschlossen, die über das derzeit mögliche Maß hinaus Fahrverbote zulässt“. Neue Regeln zum CO-Ausstoß könnten auf Bundes- oder EU-Ebene geschaffen werden. Andernfalls könnten auch die bestehenden Grenzwerte für Schadstoffe wie Stickoxide so verschärft werden, dass sie einem Verbrennerverbot gleich kämen. Die Diskussion dazu steht laut den Gutachtern erst am Anfang.
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