Beschlussvorlage für weitere Corona-Maßnahmen: Berlin fordert bundesweites Böllerverbot zu Silvester
Vorschlag für die Merkel-Runde am Mittwoch: Der Verkauf, der Kauf und das Zünden von Feuerwerk sollen zum Jahreswechsel deutschlandweit verboten werden.
Der Berliner Senat setzt sich dafür ein, dass in diesem Jahr zum Jahreswechsel kein privates Feuerwerk gezündet werden darf – und zwar deutschlandweit. „Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind der Verkauf, Kauf und das Zünden von Feuerwerk verboten“, heißt es in einer Beschlussvorlage des Landes Berlin, die dem Tagesspiegel vorliegt. Berlin hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne und ist deswegen aufgefordert, vor der nächsten Sitzung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch einen Vorschlag der Länder zu unterbreiten.
Dem Vernehmen nach ist diese Beschlussvorlage bereits mit den SPD-geführten Ländern abgestimmt. Auch mit den CDU/CSU-regierten Ländern bestehe ein großer Konsens, hieß es am Sonntagabend aus gut informierten Kreisen. Allerdings sind Änderungen in den nächsten Tagen durchaus noch zu erwarten. Ein generelles Böllerverbot für Silvester in der Hauptstadt wäre nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei Berlin (GdP) kaum umzusetzen. Mit einem Verbot sei es nicht getan, sagte GdP-Landeschef Norbert Cioma am Montag. „Man müsste verhindern, dass Leute Pyrotechnik kaufen können und die Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie Verstöße ahnden können. Beides ist derzeit nicht gegeben“, warnte Cioma. „Viele haben noch Vorräte aus den letzten Jahren und zur Wahrheit gehört, dass wir mangels Fahrzeugen gar nicht noch mehr Funkwagen in der Silvesternacht auf die Straße bringen könnten.“ Cioma mahnte, es gehe nicht um schön klingende Forderungen, sondern vor allem auch um Umsetzbarkeit.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, sieht ein Verbot von Silvesterböllern ebenfalls kritisch. „Wenn das dazu führt, dass der Markt überschwemmt wird mit illegalen Böllern, dann haben wir alle nichts gewonnen“, sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur.
Ein Großteil der Bevölkerung verhalte sich im Umgang mit Feuerwerkskörpern äußerst verantwortungsbewusst. Dies sei der beste Weg, um zu verhindern, dass Notaufnahmen in der Corona-Krise von Verletzten durch Silvesterraketen zusätzlich belastet würden.
Das landesweite Feuerwerksverbot soll gelten, „insbesondere um die Einsatz und Hilfskräfte zu entlasten, die Kapazitäten des Gesundheitssystems freizuhalten und um größere Gruppenbildungen zu vermeiden“, heißt es in der sechseitigen Vorlage, die auch Details zu Kontaktbeschränkungen und Weihnachtsfeierlichkeiten enthält.
Demnach sollen die bestehenden Regelungen bis zum 20. Dezember verlängert werden. Länder, die vorher eine 7-Tage-Inzidenz unter 35 bei sinkender Tendenz erreichen, sollen allerdings bereits vorher von den Maßnahmen abweichen können.
Mit der Verlängerung der Maßnahmen solle bis zum 20. Dezember eine „bundesweit signifikant sinkende Tendenz und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden“. Ist dies nicht erfolgt, sollen die Maßnahmen für jeweils 14 Tage verlängert werden, „bis das Ziel der signifikanten Senkung des Inzidenzwertes erreicht wird“.
Ausnahmen für die Weihnachtsfeiertage
Für die Weihnachtsfeiertage soll es jedoch Ausnahmen geben: So sollen sich laut der Beschlussvorlage Familienmitglieder aus verschiedenen Haushalten treffen können – oder mit einer begrenzten Zahl von haushaltsfernen Personen, die nicht Familienmitglieder sind. „Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es im Papier.
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Das Böllerverbot aus Berlin überrascht insofern, da zuletzt die SPD-geführt Innenverwaltung ein generelles Verbot als "nicht umsetzbar" bezeichnet hatte. Dieser Vorschlag war in den vergangenen Jahren immer wieder vor allem von den Grünen erhoben worden, insbesondere von deren Fraktionschefin im Abgeordnetenhaus Antje Kapek.
Die hatte ihre Forderung nun angesichts der Corona-Pandemie mit neuen Argumenten unterfüttert. (mit dpa)
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