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Ulrich Nußbaum war bis 2014 Finanzsenator in Berlin und ist jetzt Staatssekretär im Wirtschaftsministerium.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Bund kritisiert weiter Corona-Zuschuss-Vergabe: „Berlin darf Soloselbstständige gern fördern, aber auf eigene Rechnung“

Bundeswirtschaftsstaatssekretär Nußbaum fordert Wirtschaftssenatorin Pop dazu auf, Verstöße bei der Corona-Soforthilfe sofort zu klären.

Von Ronja Ringelstein

Die eine ignoriert den anderen monatelang, der andere schreibt daraufhin einen bösen Brief. Was sich anhört wie ein Rosenkrieg, beschreibt das Verhältnis zwischen der Berliner Senatswirtschaftsverwaltung und dem Bundeswirtschaftsministerium.

Wie Ulrich Nußbaum, ehemaliger Berliner Finanzsenator, heute Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, dem Tagesspiegel sagte, wartet sein Haus nun seit mehr als zwei Monaten auf Informationen aus der Senatsverwaltung.

Etwa darüber, wie Berlin Bundesmittel für die Corona-Soforthilfepakete ausgegeben habe. Nußbaum sagte, dies zu erklären, sei eigentlich ein normaler Verwaltungsvorgang. „Deshalb wundere ich mich, dass das nun die Staatssekretärsebene erreichen musste. Eigentlich wird das auf der Fachebene geregelt und nicht auf politischer Ebene.“

Webseite listete auch Kosten für private Lebensführung auf

Das Bundesministerium fordert die Senatsverwaltung bereits seit Anfang April auf, Belege einzureichen. „Ich finde es verwunderlich, dass das bis heute ignoriert wurde. Das sind öffentliche Mittel, da können wir nicht einfach sagen, macht damit, was ihr wollt“, sagte Nußbaum.

Wie berichtet hatte Nußbaum einen Brief verfasst, in dem er – erneut – die von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) geführte Senatsverwaltung dazu aufgefordert hatte, Rechenschaft darüber abzulegen, wie Berlin die Bundesmittel für die Corona-Soforthilfen ausgegeben hat. Er drohte mit „signifikanten Rückforderungsansprüchen des Bundes“ und verlangt bis zum heutigen Mittwoch Antworten.

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Dabei geht es um die Corona-Hilfen von einmalig 9000 bis maximal 15.000 Euro für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. Anders als zwischen Bund und Ländern vereinbart, habe das Land Berlin bis mindestens zu einer Richtlinienanpassung am 6. April auch Kosten für die private Lebensführung berücksichtigt.

„Wir haben Berlin am 9. April darauf hingewiesen, dass Personalkosten nach dem Bundesprogramm nicht erstattet werden können, das war aber auf der Website der Investitionsbank Berlin in den FAQ bis Anfang April noch als erstattungsfähig deklariert“, sagte Nußbaum.

Diese Kosten muss das Land offenbar selbst tragen. „Wenn Berlin seine Soloselbstständigen und Kleinunternehmer weitergehend fördern möchte und auch die Personalkosten erstatten will, darf das Land das natürlich tun, aber auf eigene Rechnung und nicht zu Lasten des Bundeshaushaltes.“

In der Anfangsphase der Auszahlungen der Soforthilfe war schnell viel Geld geflossen: 1,7 Milliarden Euro waren an mehr als 200.000 Antragsteller bewilligt worden. Es handelte sich um Bundes- und Landesmittel. Letztere – 250 Millionen Euro – waren allerdings schon nach wenigen Tagen ausgeschöpft. Wer danach einen Antrag gestellt hat, konnte nur noch Bundesmittel bekommen.

Nach dem gesamten Haushaltseinkommen wurde nicht gefragt

Die Senatswirtschaftsverwaltung hatte dem Tagesspiegel erklärte, man habe „schnell und unbürokratisch“ handeln wollen, die Selbstständigen sollten nicht Hartz IV beantragen müssen. Berliner, die alle Angaben korrekt getätigt haben und denen das Land auch Personalkosten ersetzt hat, müssten laut Nußbaum keine Sorge davor haben, dass sie dieses Geld zurückzahlen müssen – das müsse dann aber ausschließlich aus Landesmitteln finanziert werden.

Hiervon könnten aber auch Antragsteller profitiert haben, die nicht auf die Soforthilfe angewiesen waren.

Ein Berliner Manager, der seinen Angaben nach „gut verdienend“ sei, hatte sich an den Tagesspiegel gewandt und berichtet, dass seine Frau, selbstständige Sprachlehrerin, die Hilfen problemlos hätte erhalten können. „Es wurde nicht nach dem gesamten Haushaltseinkommen gefragt und es gab keine Trennung von Lebenshaltungs- und Betriebskosten“, erzählt der Manager. Sie hätten sich das Geld letztlich nicht auszahlen lassen.

Eine Freundin aber habe die Soforthilfe erhalten, auch deren Ehemann verdiene als IT-Manager sonst gut. „Die hatten Umsatzeinbrüche, aber in ihrer Existenz waren sie sicher nicht bedroht.“

Es gebe „dutzende“ Beispiele, etwa auch von jenen, die fest angestellt und nur nebenbei selbstständig waren.

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