Rot-Rot-Grün und die Sicherheit: Berlin braucht mehr Videoüberwachung
Rot-Rot-Grün in Berlin muss seine Einstellung zur Videoüberwachung revidieren. Das Misstrauen gegenüber dem Staat ist hier irrational. Ein Kommentar.
Die Berliner Koalition aus SPD, Linken und Grünen sieht sich mit der Tatsache konfrontiert, dass eine Mehrheit der eigenen Wähler in einer wichtigen Frage deutlich anders denkt als die regierenden Parteien. Das so mathematisch-nüchtern klingende Bündnis mit der Kurzbezeichnung R2G wird auch durch ein gehöriges, geradezu irrationales Misstrauen gegenüber einem zu starken Staat zusammengehalten. Vor allem Grüne und Linke, aber auch linke Sozialdemokraten argwöhnen, eine zu mächtige Exekutive würde den demokratischen Rechtsstaat und die bürgerlichen Freiheitsrechte strangulieren. Deshalb lehnen sie vehement eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums ab. Genau die aber fordern nach aktuellen Umfragen fast zwei Drittel der Bürger.
Die haben weniger Angst vor einem zu starken als vor einem zu schwachen Staat. Wer nicht in „gated communities“ lebt und auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist, den schreckt weniger eine vermeintlich drohende Dauerüberwachung durch die Polizei als kriminelle Schläger, Räuber und Diebe. Der klassische Wähler der SPD und der Linken ist der oft zitierte kleine Mann, der sich darauf verlassen möchte, dass die Polizei die Kriminalität im Griff hat und die Justiz über erwischte Täter nach Recht und Gesetz urteilt.
Die Freiheitsrechte der Bürger werden gewahrt
Wenn dazu die Videoüberwachung in Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen hilfreich ist, finden die meisten Bürgerinnen und Bürger, solle man das auch tun. Ohne dieses Mittel hätte die Polizei weder die Täter vom U-Bahnhof Schönleinstraße erwischt, die einen hilflosen Menschen verbrennen lassen wollten, noch den brutalen Schläger vom U-Bahnhof Hermannstraße, der einer Frau so in den Rücken trat, dass sie die Treppe hinunterstürzte.
Das Verbrechen auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche hätte eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes nicht verhindert, wie überhaupt diese Form der Kontrolle weniger der Verhütung von Kriminalität dient als deren Aufklärung. Aber im Fall Breitscheidplatz hätte eine Kameraaufzeichnung vermutlich schnell den davonlaufenden Täter gezeigt und die Polizei vor der Verfolgung einer falschen Spur bewahrt.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine anlasslose Überwachung des öffentlichen Raumes untersagt. Die Freiheitsrechte der Bürger, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch über das eigene Bild, sind damit gewahrt. Anlässlich des Weihnachtsmarkts aber wäre eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung ohne weiteres möglich gewesen.
Zynisches Argument gegen die Videoüberwachung
Geradezu zynisch klingt das Argument gegen die Videoüberwachung, sie würde islamistische Gewalttäter anziehen, weil diese ja danach trachteten, ihre Taten öffentlich zu dokumentieren. Die leider inzwischen alltäglich scheinende Großstadtbrutalität ist nicht islamistisch motiviert. Die BVG als Unternehmen tut deshalb recht dran, ihre Videoüberwachung sogar weiter auszubauen. Die S-Bahn wäre nur konsequent, würde sie es ebenso tun. Dass bei der BVG, quasi nebenbei, die Zahl der Vandalismusakte halbiert wurde, ist eine erfreuliche Begleiterscheinung.
Natürlich wären eine erhöhte Polizeipräsenz und mehr Sicherheitspersonal eine Alternative. Aber weil es die (noch) nicht gibt, auf die Videoüberwachung zu verzichten, ist absurd. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat offenbar begonnen, über die bisherige Politik ins Nachdenken zu kommen. Hoffentlich bleibt er nicht alleine.
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität