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Raser im Visier. Ein Teil der Blitzer-Fotos wird jetzt vernichtet.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Trotz ungenauer Messung: Berlin benutzt wieder juristisch umstrittene Blitzer

Im Sommer nahm die Berliner Polizei wegen ungenauer Messdaten neun Blitzer aus dem Verkehr. Jetzt will die Senatsverwaltung für Inneres sie wieder einsetzen.

Mitte Juli deaktivierte die Berliner Polizei neun Blitzer des Typs Traffistar S350. Der Grund: Wenige Tage zuvor hatte das saarländische Verfassungsgericht geurteilt, die Messdaten von diesem Typ seien nicht ausreichend, um vor Gericht zweifelsfrei Bestand zu haben.

Also schaltete die Polizei die Blitzer kurzerhand ab und stellte die laufenden Verfahren ein. Zwar beschränkt sich das Urteil auf das Saarland, dennoch sollte verhindert werden, dass in Berlin reihenweise gemessene Tempoüberschreitungen juristisch angezweifelt werden.

Jetzt entschied die Senatsverwaltung für Inneres: Alle 46 funktionierenden Berliner Blitzer, ganz gleich welchen Typs, dürfen wieder eingesetzt werden, die gesammelten Daten eigneten sich, vor Gericht Bestand zu haben.

In der Zwischenzeit verhängte jedoch ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten zwei Urteile, in denen die mutmaßlichen Raser recht bekamen und freigesprochen wurden.

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In den Urteilen berief er sich auf den saarländischen Richterspruch. Bei den eingesetzten Messgeräten handelte es sich um zwei weitere Typen von Blitzern.

Die Urteile seien Entscheidungen zu Einzelfällen, entgegnet die Senatsinnenverwaltung, die auch den Auftrag an die Polizei zurückzog, die Blitzer nachzurüsten, um sie auf eine juristisch belastbarere Ebene zu heben. Wegweisend, welche Messdaten zur juristischen Verwertung notwendig sind, könnte eine noch ausstehende Entscheidung des Kammergerichts sein.

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