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Die Flugrouten über den Müggelsee sind bestätigt.
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Update

Oberverwaltungsgericht in Berlin entscheidet: BER-Flugroute über den Müggelsee bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die umstrittene Flugroute vom künftigen BER-Hauptstadt-Flughafen über den Müggelsee bestätigt. Laut vorsitzendem Richter bestehe keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage gegen die Flugroute über den Wannsee und den Müggelsee in "vollem Umfang" abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting erklärte in der Urteilsbegründung, dass eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bestehe und dass die entsprechenden Prüfungen mit dem Planfeststellungsverfahren im Prinzip abgegolten sind. Die Kläger zeigten sich enttäuscht. "Wir sind vor allem überrascht, mit welcher Deutlichkeit unsere Klage abgewiesen wurde", sagte Uwe Hiksch von den Naturfreunden Berlin, die zu den Klägern gehörten. Er kündigte an, dass man vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einlegen werde. "Und wir scheuen auch nicht den Weg vor den Europäischen Gerichtshof", sagte Hiksch.

Nikolaus Herrmann, Vertreter des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. "Das ist kein Grund zu tanzen und solange das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden hat auch noch keine absolute Sicherheit für alle Flugroutenplanungen, aber das Urteil zeigt, wie intensiv das Gericht geprüft hat und letztlich unserer Argumentation klar gefolgt ist."

Das Urteil löste bei den  Bürgerinitiativen, die seit Jahren gegen die Flugrouten demonstrieren, Ernüchterung aus. Am Ufer des Müggelsees hatten sich 30 Mitglieder der Bürgerinitiative Friedrichshagen versammelt und zusammen dem Richterspruch entgegengefiebert. „Wir machen jetzt natürlich keine Luftsprünge“, sagte Joachim Quast aus dem Sprecherrat nach dem Richterspruch. Man werde sich noch an dieses Urteil erinnern, mahnte Quast - und ihm hinterher trauern.

Ein Urteil gegen die Müggelseeroute wäre „ein Sargnagel“ im Flughafen-Grab gewesen, sagte André Organiska, Vorsitzender der Initiative „Gosener Wiesen und Erkner-gegen-Lärm“. „Wir sind natürlich nicht froh über das Urteil. Es gibt einfach keine richtigen Routen“, erklärte Organiska. Während des Verhandlung hatten die Kläger vorgeschlagen, dass - statt über den Müggelsee - die Startroute über Erkner und die Gosener Wiesen, Berlins größtes Naturschutzgebiet, verlaufen sollte. 60 bis 70 Maschinen mehr pro Tag wären dann über das Zuhause von Organiska geflogen. „Man sollte aber nicht darauf pochen wo, sondern dass gar nicht geflogen wird. Das grundsätzliche Problem ist der falsche Standort des Flughafens.“

Christian Selch, stellvertretender Sprecher des Aktionsbündnisses Berlin-Brandenburg, ein Zusammenschluss aus 14 Bürgerinitiativen den Flughafen, hatte mit keinem anderen Urteil des OVG gerechnet. „Kein Gericht hat bisher probiert, dieses Projekt zu beschneiden“, sagte Selch. „Hätten die Richter es heute probiert, hätten sie ein Tor aufgemacht und einen Präzedenzfall für Berlin geschaffen.“ Ein Präzedenzfall, nach dem auch auf allen anderen Flughäfen der Republik Routen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung angezweifelt hätten werden können.

Selch geht davon aus, dass nun die Prüfung  nachgeholt  und ein Kompromiss vor dem Europäischen Gerichtshof, bei dem eine EU-Beschwerde gegen die Routen vorliegt, geschlossen wird.  Vielleicht werde die Route auch für ein paar Jahre ausgesetzt, bis die Prüfung nachgeholt sei. Die Hoffnung, sagte Selch ein wenig ermattet, gebe man trotzdem nicht auf. „Wir stehen genau auf der selben Stelle und schauen nach vorne. Da ist noch lange nichts gegessen. Im Zweifelsfall kann man so eine Route auch im Nachhinein ändern.“

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