Streit um Flüchtlingsunterkünfte: Asylbewerberheime in Köpenick dürfen gebaut werden
Zwei Ortstermine führten das Verwaltungsgericht zu neuen Flüchtlingsheimen und ihren Gegnern. Am Abend gab es eine Entscheidung.
Eiskalt und regnerisch war es Donnerstag am Müggelsee, als die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts zu zwei Ortsterminen zusammentrat. Frostig war auch die Stimmung. Im ersten Fall wehren sich neun Antragsteller mit Eilverfahren gegen ein Asylbewerberheim, das in einem Plattenbau vor ihrer Nase untergebracht werden soll. Sie wollen einen Baustopp erreichen. Eine Bauerlaubnis gibt es noch nicht, aber man sieht, dass Arbeiten stattfinden. Die Anwohner fürchten Lärm, Straftaten und den Wertverlust ihrer Grundstücke. Beim zweiten Termin geht es um ein Containerdorf im Wohngebiet. Hier sind ein Mieter und ein Wohnungseigentümer aus dem Viertel die Antragsteller. Der Wohnungseigentümer ist NPD-Chef Udo Voigt, der aber zum Termin nicht selbst erscheint. Am Nachmittag weist das Gericht alle Anträge zurück, und zwar schon als unzulässig. Unbegründet seien sie aber auch, so das Gericht.
Links wohnen Senioren, rechts ist ein Kieztreff
Der erste Termin. Fürstenwalder Allee 364 in Rahnsdorf, ein dreiteiliger Plattenbau aus den Achtzigern. Links wohnen Senioren, rechts ist ein Kieztreff; der Sechsgeschosser in der Mitte ist seit Jahren leer. Nun sollen 146 Asylbewerber hinein. Die Anwohner sind dagegen. Sie kleiden ihre Ängste in scheinbare Besorgnis. „Wo sollen die Menschen einkaufen?“, fragen sie, oder: „Wie sollen sie ärztlich versorgt werden?“ Sie fürchten nach eigener Aussage auch, als „rechts“ abgestempelt zu werden. „Na, genau so, wie Sie auch einkaufen und zum Arzt gehen“, antwortet dann die Vertreterin des Heimbetreibers. „Ich habe neulich zwei Stunden beim Arzt gewartet!“, ruft da ein Mann, und eine Frau: „Ich sogar drei!“ Darauf der Mann: „Ich habe schon von vier gehört!“
Auch für die Flüchtlinge dürfte ihr neues Heim auf Zeit nicht gerade ein Treffer sein – kurz vor Erkner gelegen, weit vom Schuss. Ein warmes Willkommen ist nicht zu erwarten. Dabei wäre das hier ziemlich einfach. Ein Bewohner des Seniorenhauses sagt, er freue sich, wenn Leben reinkomme, und man könne doch Kurse zusammen anbieten. Hier bieten sich Chancen, doch niemand ergreift sie.
Für das Gericht ist das Vorhaben zulässig. Es sei auch nicht unverträglich für die Umgebung oder rücksichtslos. In der Alfred-Randt-Straße 19 in Friedrichshagen, auf der anderen Seite des Müggelsees, steht bereits ein fertiges buntes Containerdorf, in das einen Tag vor Heiligabend die ersten Bewohner einziehen. Es ist für 400 bis 450 Menschen ausgelegt. Auch diesen Bau sieht das Gericht als zulässig an. Außerdem könne ein einzelner Wohnungseigentümer keine Gebietserhaltungsansprüche geltend machen – dafür hätte die ganze Eigentümergemeinschaft den Antrag unterstützen müssen. .