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Bald wieder häufiger zu sehen: Plakate der Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen".
© Stefan Boness/Ipon/Imago

Berliner Volksbegehren „DW enteignen“: App soll mobilisieren helfen – Unterschriftensammlung ab 26. Februar

175.000 gültige Unterschriften braucht die Volksinitiative „Deutsche Wohnen enteignen“. Eine App soll bei der Sammlung helfen. Die startet am 26. Februar.

Alle großen Firmen mit mehr als 3000 Wohnungen sollen "vergesellschaftet werden nach dem Willen der Volksinitiative "Deutsche Wohnen enteignen". Um den Senat zur Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes zu zwingen, müssen sich in der nun anlaufenden zweiten Stufe des Volksbegehrens 175.000 Wahlberechtigte hinter das Vorhaben stellen. Dann könnten alle Berliner:innen über das Anliegen am Tag von Berlin- und Bundestagswahl, dem 26. September, in ihren Wahllokalen entscheiden.

Zuvor muss aber die zweite Hürde genommen werden – und dabei soll eine App die Aktivist:innen unterstützen. Damit können sich "die Sammler:innen niedrigschwellig zu Sammelaktionen verabreden, sich vernetzen und so die Kampagne unterstützen", heißt es in einer Pressemitteilung.

Im Enteignungs-Whatsapp kann jede:r eigene Aktionen eintragen und versuchen, Mitstreiter:innen zu mobilisieren. Auch Informationen sollen auf diesem Wege schneller alle erreichen. Die App ist für Apple- wie auch Android-Geräte in den jeweiligen App-Stores abrufbar.

Die Unterschriftensammlung für die zweite Stufe des Volksbegehrens beginnt am 26. Februar. Bis Ende Juni hat die Initiative dann vier Monate Zeit, in der ganzen Stadt Unterstützerunterschriften für ihr Anliegen zu sammeln.

243.000 Mietwohnungen sollen "vergesellschaftet" werden

Nach Angaben der Initiative wären von einer Enteignung nach den vorgeschlagenen Kriterien 243.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin betroffen. Sie beruft sich dabei auf das Grundgesetz, demzufolge „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ in Gemeineigentum überführt werden können - Vergesellschaftung genannt. Nach Angaben von Verfassungsrechtlern wurde der fragliche Paragraf 15 aber noch nie angewandt.

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„Die Berlinerinnen und Berliner haben es satt, überteuerte Mieten zu zahlen, damit Briefkastenfirmen und große Immobilienkonzerne Renditen für ihre Aktionäre erwirtschaften“, erklärte die Aktivistin und Unterschriftensammlerin Rabea Berfelde.

Im September 2020 hatte der Senat nach mehr als einjähriger Prüfung den Antrag für ein Volksbegehren für zulässig erklärt. 77 000 Menschen hatten ihn mit ihrer Unterschrift unterstützt. Da das Abgeordnetenhaus das Ziel der Initiative nicht übernahm, startet nun Stufe zwei des Volksbegehrens. (mit dpa)

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